The voice of impact
Greenlyhttps://images.prismic.io/greenly/43d30a11-8d8a-4079-b197-b988548fad45_Logo+Greenly+x3.pngGreenly, la plateforme tout-en-un dédiée à toutes les entreprises désireuses de mesurer, piloter et réduire leurs émissions de CO2.
GreenlyGreenly, la plateforme tout-en-un dédiée à toutes les entreprises désireuses de mesurer, piloter et réduire leurs émissions de CO2.
Descending4
Home
1
Blog
2
Category
3
CBAM im internationalen Handel: Chancen und Herausforderungen
4
Media > Alle Artikel > Gesetzgebung & Normen > CBAM im internationalen Handel: Chancen und Herausforderungen

CBAM im internationalen Handel: Chancen und Herausforderungen

ESG / CSRGesetzgebung & Normen
Level
Hero Image
Hero Image
Fahnen
Ein umfassender Überblick über die EU-Klimapolitik – wie der Carbon Border Adjustment Mechanism den internationalen Handel und Unternehmen beeinflusst
ESG / CSR
2025-03-11T00:00:00.000Z
de-de

Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Text überwiegend das generische Maskulinum verwendet. Es sind jedoch stets alle Geschlechter gemeint.

Der Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM, ist ein von der Europäischen Union entwickelter CO₂-Grenzausgleichsmechanismus.

Ziel ist es, die sogenannte Carbon Leakage zu verhindern, also die Auslagerung von CO₂-Emissionen in Nicht-EU-Länder.

Wie die EU das genau verhindern möchte sowie Wissenswertes zum EU-Emissionshandel hat Greenly zusammengefasst.

CBAM im EU-Klimaplan

Der Carbon Border Adjustment Mechanism wurde durch die Verordnung 2023/956 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 eingeführt. Er ist Teil des Gesetzespakets Fit for 55, das eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 % gegenüber dem Stand von 1990 und vor dem Jahr 2030 anstrebt.

Die Verordnung können Sie hier in Gänze lesen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R0956

Bedeutung des CO₂-Ausgleichsmechanismus im globalen Klimakampf

Wie oft haben Sie schon das Argument gehört, dass wir als kleines Land uns noch so sehr um Klimaschutz bemühen können, wenn alle anderen nicht mitziehen? Also lassen wir das Ganze und frönen dem Ende der Welt? Nein!

Wenn die anderen nicht freiwillig mitziehen, dann müssen wir dort ansetzen, wo wir Einfluss nehmen können: Billig-Importe unattraktiv machen. Das tut der Carbon Border Adjustment Mechanism.

Problematik ungleicher Kosten

Der CBAM belastet Unternehmen, die umweltschädliche Güter günstig aus Nicht-EU-Ländern* importieren, indem er billige CO₂-intensive Waren finanziell weniger attraktiv macht als grünere Produkte aus der Europäischen Union.

Damit verhindert er Wettbewerbsungleichheit zwischen europäischen und nicht-europäischen Produzenten, da die innereuropäischen Unternehmen in der Regel striktere CO₂-Auflagen haben als internationale Konkurrenz – die wiederum häufig eine höhere Kohlenstoffintensität hat. Ein weiteres Problem, das die THG-Reduzierungsbemühungen der EU untergräbt: Carbon Leakage. 

*ausgenommen sind: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

Bücher

Carbon Leakage

Carbon Leakage wird die Verlagerung von CO₂-Emissionen genannt – diese tritt ein, wenn Unternehmen ihre Produktion in Länder außerhalb der Europäischen Union auslagern, um die EU-Regelungen zur Begrenzung von Treibhausgasemissionen zu umgehen.

Die Europäische Union hält ihre Mitgliedsstaaten dazu an, in saubere Energien zu investieren, um den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Dabei führt die CO₂-Bepreisung zu steigenden Produktionskosten für Unternehmen, die weiterhin auf CO₂-intensive Energiequellen setzen, diese versuchen oft, die Mehrkosten zu umgehen, indem sie ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimavorgaben verlagern, dem soll der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM entgegenwirken. 

Stahl- und Zementindustrien beispielsweise stoßen eine Menge CO₂ bei der Produktion Ihrer Güter aus – das kostet Geld und Zeit, da jede produzierte Tonne CO₂ im Rahmen des EU Emissionshandelssystems (dazu später mehr) genehmigt werden muss. Billige Importe aus Nicht-EU-Ländern mit weniger strengen Klimagesetzen scheinen attraktiv, um Kosten einzusparen. Dieses Vorgehen schadet jedoch der innereuropäischen Wirtschaft, weshalb die EU Maßnahmen ergriffen hat, um eben diese CO₂-Verlagerung zu verhindern.  

Zusammenhang von CBAM und dem EU-Emissionshandelssystem (EU ETS)

In der Europäischen Union gibt es ein Emissionshandelssystem (ETS), den weltweit ersten und bislang größten Kohlenstoffmarkt. Das ETS schafft finanzielle Anreize für die Emissionsreduzierung von Unternehmen und Kraftwerken.

Diese müssen für jede produzierte Tonne CO₂ im Besitz einer Genehmigung sein, wobei der Preis dieser sogenannten Emissionszertifikate sich aus Angebot und Nachfrage ergibt – und bei Auktionen erworben werden kann. Mit dem ETS reguliert die EU etwa 40 % der gesamten THG-Emissionen. Jedoch stieß das ETS relativ schnell an seine Grenzen: Im ETS-System wird ein Preis auf CO₂-Emissionen festgelegt, um Anreize zur Reduktion zu schaffen.

Dieses Preissignal zeigt den Unternehmen, wie teuer es ist, eine Tonne CO₂ auszustoßen. Je höher das Preissignal, desto stärker der Anreiz, klimafreundlicher zu produzieren.

Teil des Konzeptes waren auch kostenlose Emissionszertifikate, die Unternehmen zugeteilt wurden und sie berechtigten eine bestimmte Menge an CO₂ auszustoßen, ohne dafür Zertifikate zu kaufen. Ziel war es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu sichern und Carbon Leakage zu verhindern.

Leider brachte das aber nicht den erhofften Erfolg.

Die Emissionsreduzierungen in bestimmten Branchen blieben aus, da Unternehmen wenig Anreiz hatten, ihren Ausstoß nachhaltig zu senken, weil sie diesen nicht vollständig bezahlen mussten. Außerdem mussten viele Unternehmen erst gar keine Zertifikate kaufen, was dazu führte, dass die Zuteilung nicht den gesamten Markt reflektierte.

Der CBAM soll das ETS ergänzen und diese Mängel beheben, während kostenlose Zertifikate schrittweise wieder abgeschafft werden.

Close
YouTube screenshot

Ziele und Funktionsweise des CBAM

Der CBAM soll in erster Linie, wie bereits beschrieben, Carbon Leakage und damit einhergehende Wettbewerbsungleichheit verhindern. Ziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 sollen erreicht werden.

Auch soll die europäische Produktion gefördert und Standortverlagerungen eingeschränkt werden.

Dies will der CBAM erreichen, indem er Importeure dazu verpflichtet, die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten CO₂-Preis und dem Preis für Kohlenstoffzertifikate im Rahmen des EU-ETS zu bezahlen. Importeure müssen bei der Europäischen Kommission CBAM-Zertifikate erwerben, die den Preisen induzierter CO₂-Emissionen entsprechen.

Die Berechnung Treibhausgasemissionen für CBAM-Waren* werden drei Emissionskategorien einbezogen, auch häufig Scope 1, 2 oder 3 Emissionen genannt: 

  • Direkte THG-Emissionen, die durch die Produktion verursacht werden
  • Indirekte THG-Emissionen, die durch in der Produktion verbrauchter Energie verursacht wurden
  • THG-Emissionen aus der Herstellung von Vorprodukten

*In Anhang II der Verordnung 2023/956 findet sich eine Liste der Waren, bei denen nur direkte Emissionen zu berücksichtigen sind, diese umfasst Waren aus Eisen und Stahl sowie Aluminium und Chemie.


Diese Emissionsdaten sind ebenfalls für den CBAM-Bericht erforderlich. Darüber hinaus müssen Unternehmen aber auch die Gesamtmenge jeder Warenart und den CO₂-Preis des Beschaffungslandes angeben. 

Diese Emissionsdaten sind ebenfalls für den CBAM-Bericht erforderlich. Darüber hinaus müssen Unternehmen aber auch die Gesamtmenge jeder Warenart und den CO₂-Preis des Beschaffungslandes angeben.

Die Europäische Kommission hat zwei Leitfäden für die Umsetzung des CBAM herausgegeben:

  1. Guidance Dokument: Leitfaden zur Umsetzung des CBAM für Einführer von Waren in die EU:
    https://taxation-customs.ec.europa.eu/document/download/bc15e68d-566d-4419-88ec-b8f5c6823eb2_de?filename=TAXUD-2023-01189-00-00-DE-TRA-00_0.pdf
  2. Guidance Dokument: Den Leitfaden zur Umsetzung des CBAM für Anlagenbetreiber außerhalb der EU:
    https://taxation-customs.ec.europa.eu/document/download/2980287c-dca2-4a4b-aff3-db6374806cf7_de?filename=TAXUD-2023-01191-00-00-DE-TRA-00.pdf
eine Frau in einer Bibliothek

Graue Emissionen

Die sogenannten grauen Emissionen sind die Basis für die Berechnung der Anzahl der erforderlichen CBAM-Zertifikate. Importierte Waren, deren Herstellung höhere Emissionen verursacht, benötigen entsprechend mehr Zertifikate, um sicherzustellen, dass die CO₂-Kosten jenen innerhalb der EU entsprechen. Ein CBAM-Zertifikat entspricht einer Tonne CO₂-Äquivalent (CO₂e), die bei der Herstellung einer Ware (direkt oder indirekt) ausgestoßen wurde. Die EU Kommission definiert graue Emissionen wie folgt:

Graue Emissionen [sind] direkte Emissionen, die bei der Warenherstellung freigesetzt werden, und indirekte Emissionen aus der Erzeugung von während der Warenherstellung verbrauchtem Strom … Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates, 10. Mai 2023, Kapitel I, Artikel 3, Nr. 22

Die Europäische Kommission unterscheidet darüber hinaus in einfache und komplexe Waren – was bei der Berechnung der grauen Emissionen insofern von Bedeutung ist, als dass sie für beide Kategorien nicht identisch ist.


Einfache und komplexe Waren

Die Emissionen einfacher Waren sind klar definierbar. Es handelt sich um Grundstoffe, sie umfassen:

Waren, die im Rahmen eines Herstellungsverfahrens erzeugt werden, für das ausschließlich Vormaterialien (Vorläuferstoffe) und Brennstoffe benötigt werden, die keine grauen Emissionen beinhalten; … Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates, 10. Mai 2023, Anhang IV, Punkt 1a

Die Berechnung der Emissionen komplexer Waren hingegen erfordert mehr Aufwand, da hier auch Emissionen der Vorprodukte berücksichtigt werden müssen.

Ein hergestelltes Produkt, das aus verschiedenen Bauteilen, Materialien oder (chemischen) Stoffen zusammengesetzt ist, ist beispielsweise eine komplexe Ware. Alle Waren, die nicht unter einfache Waren fallen, sind automatisch komplexe Waren.  

Standardwerte

Wenn die tatsächlichen Emissionen von einem CBAM-Anmelder nicht ausreichend bestimmt werden können, müssen stattdessen Standardwerte verwendet werden, die die durchschnittliche Emissionsintensität des Ausfuhrlandes und einen proportionalen Aufschlag für jede Ware (außer Strom) umfassen (vgl. Verordnung (EU) 2023/956, Artikel 7 Absatz 4.1).


Die drei Phasen des CBAM

Um den Erfolg des Programms zu sichern und die Anforderungen, wenn nötig, angleichen zu können, findet die Einführung des CBAM in mehreren Phasen statt. Dies soll auch die Möglichkeit zur kontinuierlichen Entwicklung der Verordnung eröffnen.


Übergangsphase (seit 2023)

Die erste Phase des CBAM ist die sogenannte Übergangsphase, in der sich die Europäische Union seit Einführung der Verordnung im Oktober 2023 befindet.

Betroffene Akteure sollen sich mit der neuen Regelung vertraut machen können und lernen, mit ihr zu arbeiten.

Die adressierten Unternehmen müssen bis 2025 einmal im Quartal über die CO₂-Emissionen ihrer importierten Waren berichten.

Die Übergangsphase erlaubt auch der EU selbst, Informationen über den Emissionsausstoß zu sammeln und Berechnungsmethoden zu verfeinern, um den Preis für in Europa produzierten Kohlenstoff an den für importierte Waren anzugleichen. Außerdem will die EU-Kommission in dieser Phase eine Erweiterung zusätzlicher Produkte und die Berücksichtigung indirekter Emissionen prüfen. 

Schrittweise Einführung (ab 2026)

In der zweiten Phase werden kostenlose Emissionszertifikate abgeschafft, betroffene Akteure müssen sich in ein Register eintragen lassen und einmal im Jahr über CO₂-Emissionen importierter Waren berichten.

Zur Preisgestaltung steht in der Verordnung selbst: 

Die Kommission berechnet den Preis der CBAM-Zertifikate als Durchschnitt der Schlusspreise der EU-EHS-Zertifikate auf der Auktionsplattform für jede Kalenderwoche. Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates, 10. Mai 2023, Artikel 8, Absatz 1

Vollständige Implementierung (bis 2034)

Bis zum Jahr 2034 soll der CBAM vollständig implementiert sein; alle Güter, die unter den EU-ETS fallen einbezogen und keine kostenlosen Emissionszertifikate mehr ausgegeben werden.

Wer eine Rolle spielt

Damit der CBAM seine volle Durchschlagskraft entfalten kann, sind verschiedene Akteure mitverantwortlich im Prozess, diese sind:

  • Importeure, die Waren mit einem Wert von mehr als 150 Euro pro Sendung in den freien Verkehr bringen. Dies bezieht sich nach CBAM-Verordnung in der ersten Phase auf Waren aus den Branchen Aluminium, Eisen, Stahl, Düngemittel, Elektrizität, Zement und chemische Substanzen. Diesen Sektoren wird ein hohes Risiko für Carbon Leaking zugeschrieben.
  • Der Zoll ist verantwortlich dafür, die Konformität der Berichte zu überprüfen und übermittelt die Informationen an die Europäische Kommission. Darüber hinaus findet auch die Anmeldung im Register über den Zoll statt: https://www.help.zoll-portal.de/_verwaltung/IAMDE/Inhaltsseiten/DE/CBAM/cbam-node.html
  • Die Europäische Kommission selbst veröffentlicht die Preise der CBAM-Zertifikate, überprüft Erklärungen und verwaltet das CBAM-Register.
  • Die Mitgliedsstaaten der EU gewährleisten die Umsetzung des Mechanismus. Sie sind auch für den Verkauf von Zertifikaten und gegebenenfalls die Anwendung von Strafen zuständig. Hierzulande ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) CBAM-federführend. 

Wer ist vom CBAM betroffen?

Vom CO₂-Grenzausgleichsmechanismus sind Unternehmen betroffen, die Waren wie:

  • Zement
  • Stahl
  • Elektrizität
  • Aluminium
  • Eisen
  • Wasserstoff
  • Düngemittel

in reiner oder verarbeiteter Fom aus Nicht-EU-Staaten importieren.

Auch Importeure aus Drittländern müssen Emissionen, die bei der Herstellung ihrer Produkte entstanden sind, melden und gegebenenfalls CBAM-Zertifikate kaufen. Bereits oben genannte Branchen, die durch die Fertigung emissionsintensiver Produkte eine Schlüsselrolle bei der Implementierung des CBAM einnehmen, sind unmittelbar betroffen, da sie belegen müssen, wie viele CO₂-Emissionen bei der Herstellung freigesetzt wurden – und diese dann kompensieren.

Herausforderungen des CBAM

Der CBAM ist zweifelsohne eine innovative Lösung, um nicht nur vor der eigenen Haustür zu kehren, sondern auch allen anderen einen Anreiz zu geben, eine nachhaltige Produktion anzustreben.

Allerdings kommt der Fortschritt Hand in Hand mit einer Reihe von Herausforderungen:

  • Die Emissionsberechnung ist sehr komplex, besonders bei grauen Emissionen und da unterschiedliche Länder unterschiedliche Datenstandards, Emissionsdaten und Herstellungsprozesse haben.
  • Darüber hinaus stellt der CBAM einen weiteren bürokratischen Aufwand und somit monetären und zeitlichen Mehraufwand dar.
  • Auch stellt sich die Frage der wirtschaftlichen Auswirkungen auf Entwicklungsländer. Letztere, die nicht immer über die gleichen Technologien zur Dekarbonisierung verfügen, könnten in der Tat benachteiligt werden, indem sie durch höhere Produktionskosten unter Druck geraten und was ihre wirtschaftliche Entwicklung bremsen könnte.
  • Drittstaaten könnten den CBAM als Handelsbarriere empfinden, was wiederum zu Handelskonflikten und Zollstreitigkeiten führen könnte.
  • Wie so oft bei Themen, die das Klima betreffen, könnte auch Greenwashing zum Problem werden, wenn Länder oder Unternehmen versuchen, den CBAM zu umgehen.
  • Nicht zuletzt werden höhere Produktionskosten natürlich auch immer zur Gefahr für den Verbraucher, da diese im Zweifel auf ihn umgelegt werden.  

Die Europäische Kommission scheint sich der Widrigkeiten jedoch bewusst, weshalb sie den CBAM so gestaltet hat, dass er an Gegebenheiten angepasst werden kann. Und: Trotz aller Herausforderungen bleibt die Klimakrise global und sie wird nur bewältigt werden können, wenn sie global gedacht und angepackt wird.

Haben Sie noch Fragen?

Lassen Sie sich von unseren Experten ihre Fragen zum CBAM beantworten und in einem persönlichen Gespräch unsere Plattform vorstellen. Hier geben wir Ihnen einen Einblick in unser Angebot und Sie werden sehen, wie einfach das Sparen von Emissionen und Kosten mit Greenly ist:

https://greenly.earth/de-de

greenly platform
Sources

https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20210303STO99110/carbon-leakage-unternehmen-daran-hindern-emissionsvorschriften-zu-umgehen

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/finanzierung_einer_klimafreundlichen_bodennutzung_datenblatt_verlagerungseffekte.pdf

https://greenly.earth/fr-fr/blog/guide-entreprise/le-cbam-ou-mecanisme-d-ajustement-carbone-aux-frontieres?utm_term=cbam&utm_campaign=1:+SN+%7C+2:+Acquisition+%7C+3:+Search+LCA+FR+Google+%7C+4:+FR&utm_source=adwords&utm_medium=ppc&hsa_acc=8929442750&hsa_cam=21860757538&hsa_grp=176426409304&hsa_ad=722153048575&hsa_src=g&hsa_tgt=kwd-1408359916496&hsa_kw=cbam&hsa_mt=p&hsa_net=adwords&hsa_ver=3&gad_source=1&gbraid=0AAAAACWBH0GBQMNi_IbfbAVSpwroJsKs7&gclid=CjwKCAiA65m7BhAwEiwAAgu4JIgVvT7ycAESDSRd4eWk9aNtEL8Q2DuSXTojo88ZjXyVpFoXlWtZ4RoCnCsQAvD_BwE#anchor-articles_content$a9a9ee9f-5d47-48ff-adfa-e6ddfc4b4cdb

https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20180305STO99003/reduktion-von-co2-emissionen-ziele-und-massnahmen-der-eu#cobepreisung-fr-importierte-waren-9

https://www.ffe.de/veroeffentlichungen/info-carbon-border-adjustment-mechanism-cbam-ist-in-kraft-was-gibt-es-zu-beachten/

https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/internationales/handelspolitik/cbam/deutsche-emissionshandelsstelle-fuer-cbam-zustaendig-110950

https://www.bmf.gv.at/themen/klimapolitik/carbon-markets/Carbon-Border-Adjustment-Mechanism-%28CBAM%29-/uebergangsphase-ab-2023/thg-berechnung.html?utm_source=chatgpt.com

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R0956#ntr22-L_2023130DE.01005201-E0022

https://www.dehst.de/DE/Themen/CBAM/cbam_node.html

More articles

View all