
SBTi: wissenschaftlich basierte Klimaziele umsetzen
From Paris with love: Die SBTi bietet Unternehmen einen klaren Weg für Klimaziele im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen
Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Text überwiegend das generische Maskulinum verwendet. Es sind jedoch stets alle Geschlechter gemeint.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM, ist ein von der Europäischen Union entwickelter CO₂-Grenzausgleichsmechanismus.
Ziel ist es, die sogenannte Carbon Leakage zu verhindern, also die Auslagerung von CO₂-Emissionen in Nicht-EU-Länder.
Wie die EU das genau verhindern möchte sowie Wissenswertes zum EU-Emissionshandel hat Greenly zusammengefasst.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism wurde durch die Verordnung 2023/956 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 eingeführt. Er ist Teil des Gesetzespakets Fit for 55, das eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 % gegenüber dem Stand von 1990 und vor dem Jahr 2030 anstrebt.
Die Verordnung können Sie hier in Gänze lesen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R0956
Wie oft haben Sie schon das Argument gehört, dass wir als kleines Land uns noch so sehr um Klimaschutz bemühen können, wenn alle anderen nicht mitziehen? Also lassen wir das Ganze und frönen dem Ende der Welt? Nein!
Wenn die anderen nicht freiwillig mitziehen, dann müssen wir dort ansetzen, wo wir Einfluss nehmen können: Billig-Importe unattraktiv machen. Das tut der Carbon Border Adjustment Mechanism.
Damit verhindert er Wettbewerbsungleichheit zwischen europäischen und nicht-europäischen Produzenten, da die innereuropäischen Unternehmen in der Regel striktere CO₂-Auflagen haben als internationale Konkurrenz – die wiederum häufig eine höhere Kohlenstoffintensität hat. Ein weiteres Problem, das die THG-Reduzierungsbemühungen der EU untergräbt: Carbon Leakage.
*ausgenommen sind: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
Die Europäische Union hält ihre Mitgliedsstaaten dazu an, in saubere Energien zu investieren, um den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Dabei führt die CO₂-Bepreisung zu steigenden Produktionskosten für Unternehmen, die weiterhin auf CO₂-intensive Energiequellen setzen, diese versuchen oft, die Mehrkosten zu umgehen, indem sie ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimavorgaben verlagern, dem soll der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM entgegenwirken.
Stahl- und Zementindustrien beispielsweise stoßen eine Menge CO₂ bei der Produktion Ihrer Güter aus – das kostet Geld und Zeit, da jede produzierte Tonne CO₂ im Rahmen des EU Emissionshandelssystems (dazu später mehr) genehmigt werden muss. Billige Importe aus Nicht-EU-Ländern mit weniger strengen Klimagesetzen scheinen attraktiv, um Kosten einzusparen. Dieses Vorgehen schadet jedoch der innereuropäischen Wirtschaft, weshalb die EU Maßnahmen ergriffen hat, um eben diese CO₂-Verlagerung zu verhindern.
In der Europäischen Union gibt es ein Emissionshandelssystem (ETS), den weltweit ersten und bislang größten Kohlenstoffmarkt. Das ETS schafft finanzielle Anreize für die Emissionsreduzierung von Unternehmen und Kraftwerken.
Diese müssen für jede produzierte Tonne CO₂ im Besitz einer Genehmigung sein, wobei der Preis dieser sogenannten Emissionszertifikate sich aus Angebot und Nachfrage ergibt – und bei Auktionen erworben werden kann. Mit dem ETS reguliert die EU etwa 40 % der gesamten THG-Emissionen. Jedoch stieß das ETS relativ schnell an seine Grenzen: Im ETS-System wird ein Preis auf CO₂-Emissionen festgelegt, um Anreize zur Reduktion zu schaffen.
Teil des Konzeptes waren auch kostenlose Emissionszertifikate, die Unternehmen zugeteilt wurden und sie berechtigten eine bestimmte Menge an CO₂ auszustoßen, ohne dafür Zertifikate zu kaufen. Ziel war es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu sichern und Carbon Leakage zu verhindern.
Leider brachte das aber nicht den erhofften Erfolg.
Die Emissionsreduzierungen in bestimmten Branchen blieben aus, da Unternehmen wenig Anreiz hatten, ihren Ausstoß nachhaltig zu senken, weil sie diesen nicht vollständig bezahlen mussten. Außerdem mussten viele Unternehmen erst gar keine Zertifikate kaufen, was dazu führte, dass die Zuteilung nicht den gesamten Markt reflektierte.
Der CBAM soll das ETS ergänzen und diese Mängel beheben, während kostenlose Zertifikate schrittweise wieder abgeschafft werden.
Der CBAM soll in erster Linie, wie bereits beschrieben, Carbon Leakage und damit einhergehende Wettbewerbsungleichheit verhindern. Ziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 sollen erreicht werden.
Dies will der CBAM erreichen, indem er Importeure dazu verpflichtet, die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten CO₂-Preis und dem Preis für Kohlenstoffzertifikate im Rahmen des EU-ETS zu bezahlen. Importeure müssen bei der Europäischen Kommission CBAM-Zertifikate erwerben, die den Preisen induzierter CO₂-Emissionen entsprechen.
Die Berechnung Treibhausgasemissionen für CBAM-Waren* werden drei Emissionskategorien einbezogen, auch häufig Scope 1, 2 oder 3 Emissionen genannt:
*In Anhang II der Verordnung 2023/956 findet sich eine Liste der Waren, bei denen nur direkte Emissionen zu berücksichtigen sind, diese umfasst Waren aus Eisen und Stahl sowie Aluminium und Chemie.
Diese Emissionsdaten sind ebenfalls für den CBAM-Bericht erforderlich. Darüber hinaus müssen Unternehmen aber auch die Gesamtmenge jeder Warenart und den CO₂-Preis des Beschaffungslandes angeben.
Diese Emissionsdaten sind ebenfalls für den CBAM-Bericht erforderlich. Darüber hinaus müssen Unternehmen aber auch die Gesamtmenge jeder Warenart und den CO₂-Preis des Beschaffungslandes angeben.
Die Europäische Kommission hat zwei Leitfäden für die Umsetzung des CBAM herausgegeben:
Die sogenannten grauen Emissionen sind die Basis für die Berechnung der Anzahl der erforderlichen CBAM-Zertifikate. Importierte Waren, deren Herstellung höhere Emissionen verursacht, benötigen entsprechend mehr Zertifikate, um sicherzustellen, dass die CO₂-Kosten jenen innerhalb der EU entsprechen. Ein CBAM-Zertifikat entspricht einer Tonne CO₂-Äquivalent (CO₂e), die bei der Herstellung einer Ware (direkt oder indirekt) ausgestoßen wurde. Die EU Kommission definiert graue Emissionen wie folgt:
Die Europäische Kommission unterscheidet darüber hinaus in einfache und komplexe Waren – was bei der Berechnung der grauen Emissionen insofern von Bedeutung ist, als dass sie für beide Kategorien nicht identisch ist.
Die Emissionen einfacher Waren sind klar definierbar. Es handelt sich um Grundstoffe, sie umfassen:
Die Berechnung der Emissionen komplexer Waren hingegen erfordert mehr Aufwand, da hier auch Emissionen der Vorprodukte berücksichtigt werden müssen.
Ein hergestelltes Produkt, das aus verschiedenen Bauteilen, Materialien oder (chemischen) Stoffen zusammengesetzt ist, ist beispielsweise eine komplexe Ware. Alle Waren, die nicht unter einfache Waren fallen, sind automatisch komplexe Waren.
Wenn die tatsächlichen Emissionen von einem CBAM-Anmelder nicht ausreichend bestimmt werden können, müssen stattdessen Standardwerte verwendet werden, die die durchschnittliche Emissionsintensität des Ausfuhrlandes und einen proportionalen Aufschlag für jede Ware (außer Strom) umfassen (vgl. Verordnung (EU) 2023/956, Artikel 7 Absatz 4.1).
Um den Erfolg des Programms zu sichern und die Anforderungen, wenn nötig, angleichen zu können, findet die Einführung des CBAM in mehreren Phasen statt. Dies soll auch die Möglichkeit zur kontinuierlichen Entwicklung der Verordnung eröffnen.
Die erste Phase des CBAM ist die sogenannte Übergangsphase, in der sich die Europäische Union seit Einführung der Verordnung im Oktober 2023 befindet.
Betroffene Akteure sollen sich mit der neuen Regelung vertraut machen können und lernen, mit ihr zu arbeiten.
Die adressierten Unternehmen müssen bis 2025 einmal im Quartal über die CO₂-Emissionen ihrer importierten Waren berichten.
Die Übergangsphase erlaubt auch der EU selbst, Informationen über den Emissionsausstoß zu sammeln und Berechnungsmethoden zu verfeinern, um den Preis für in Europa produzierten Kohlenstoff an den für importierte Waren anzugleichen. Außerdem will die EU-Kommission in dieser Phase eine Erweiterung zusätzlicher Produkte und die Berücksichtigung indirekter Emissionen prüfen.
In der zweiten Phase werden kostenlose Emissionszertifikate abgeschafft, betroffene Akteure müssen sich in ein Register eintragen lassen und einmal im Jahr über CO₂-Emissionen importierter Waren berichten.
Zur Preisgestaltung steht in der Verordnung selbst:
Bis zum Jahr 2034 soll der CBAM vollständig implementiert sein; alle Güter, die unter den EU-ETS fallen einbezogen und keine kostenlosen Emissionszertifikate mehr ausgegeben werden.
Damit der CBAM seine volle Durchschlagskraft entfalten kann, sind verschiedene Akteure mitverantwortlich im Prozess, diese sind:
Vom CO₂-Grenzausgleichsmechanismus sind Unternehmen betroffen, die Waren wie:
in reiner oder verarbeiteter Fom aus Nicht-EU-Staaten importieren.
Auch Importeure aus Drittländern müssen Emissionen, die bei der Herstellung ihrer Produkte entstanden sind, melden und gegebenenfalls CBAM-Zertifikate kaufen. Bereits oben genannte Branchen, die durch die Fertigung emissionsintensiver Produkte eine Schlüsselrolle bei der Implementierung des CBAM einnehmen, sind unmittelbar betroffen, da sie belegen müssen, wie viele CO₂-Emissionen bei der Herstellung freigesetzt wurden – und diese dann kompensieren.
Der CBAM ist zweifelsohne eine innovative Lösung, um nicht nur vor der eigenen Haustür zu kehren, sondern auch allen anderen einen Anreiz zu geben, eine nachhaltige Produktion anzustreben.
Allerdings kommt der Fortschritt Hand in Hand mit einer Reihe von Herausforderungen:
Die Europäische Kommission scheint sich der Widrigkeiten jedoch bewusst, weshalb sie den CBAM so gestaltet hat, dass er an Gegebenheiten angepasst werden kann. Und: Trotz aller Herausforderungen bleibt die Klimakrise global und sie wird nur bewältigt werden können, wenn sie global gedacht und angepackt wird.
Lassen Sie sich von unseren Experten ihre Fragen zum CBAM beantworten und in einem persönlichen Gespräch unsere Plattform vorstellen. Hier geben wir Ihnen einen Einblick in unser Angebot und Sie werden sehen, wie einfach das Sparen von Emissionen und Kosten mit Greenly ist:
https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20210303STO99110/carbon-leakage-unternehmen-daran-hindern-emissionsvorschriften-zu-umgehen
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/finanzierung_einer_klimafreundlichen_bodennutzung_datenblatt_verlagerungseffekte.pdf
https://greenly.earth/fr-fr/blog/guide-entreprise/le-cbam-ou-mecanisme-d-ajustement-carbone-aux-frontieres?utm_term=cbam&utm_campaign=1:+SN+%7C+2:+Acquisition+%7C+3:+Search+LCA+FR+Google+%7C+4:+FR&utm_source=adwords&utm_medium=ppc&hsa_acc=8929442750&hsa_cam=21860757538&hsa_grp=176426409304&hsa_ad=722153048575&hsa_src=g&hsa_tgt=kwd-1408359916496&hsa_kw=cbam&hsa_mt=p&hsa_net=adwords&hsa_ver=3&gad_source=1&gbraid=0AAAAACWBH0GBQMNi_IbfbAVSpwroJsKs7&gclid=CjwKCAiA65m7BhAwEiwAAgu4JIgVvT7ycAESDSRd4eWk9aNtEL8Q2DuSXTojo88ZjXyVpFoXlWtZ4RoCnCsQAvD_BwE#anchor-articles_content$a9a9ee9f-5d47-48ff-adfa-e6ddfc4b4cdb
https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20180305STO99003/reduktion-von-co2-emissionen-ziele-und-massnahmen-der-eu#cobepreisung-fr-importierte-waren-9
https://www.ffe.de/veroeffentlichungen/info-carbon-border-adjustment-mechanism-cbam-ist-in-kraft-was-gibt-es-zu-beachten/
https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/internationales/handelspolitik/cbam/deutsche-emissionshandelsstelle-fuer-cbam-zustaendig-110950
https://www.bmf.gv.at/themen/klimapolitik/carbon-markets/Carbon-Border-Adjustment-Mechanism-%28CBAM%29-/uebergangsphase-ab-2023/thg-berechnung.html?utm_source=chatgpt.com
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R0956#ntr22-L_2023130DE.01005201-E0022
https://www.dehst.de/DE/Themen/CBAM/cbam_node.html