
Doppelte Wesentlichkeit: die doppelte Wesentlichkeitsanalyse erklärt
So unterstützt die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nachhaltige Unternehmensziele. Alles, was Sie zur doppelten Wesentlichkeit wissen müssen.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Text überwiegend das generische Maskulinum verwendet. Es sind jedoch stets alle Geschlechter gemeint.
Das deutsche Lieferkettengesetz soll weltweit Umweltschutz und Menschenrechte stärken – indem es große Unternehmen in Deutschland zur Sorgfalt entlang ihrer Lieferkette verpflichtet. Warum das LkSG mehr als nur idealistisch ist, was es beinhaltet und wie es umzusetzen ist, verrät Greenly
Die Idee einer sozial gerechten Globalisierung ist in Deutschland nicht erst mit der Einführung des Lieferkettengesetzes am 1. Januar 2023 aufgekommen – bereits im Jahr 2016 hat die Bundesregierung den NAP, also den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, verabschiedet, basierend auf den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Der NAP nimmt Unternehmen in die Verantwortung, umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette zu erfüllen – und ebnete den Weg für das heutige Lieferkettengesetz.
Das Lieferkettengesetz können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz einsehen: https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/index.html#BJNR295910021BJNE000101000
Über mehrere Jahre befragte die Bundesregierung im Rahmen des NAP-Monitorings Unternehmen zur Erfüllung ihrer Menschenrechts-Sorgfaltspflichten entlang der eigenen Lieferkette. Das ernüchternde Ergebnis: Lediglich ein Fünftel aller Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 500 Mitarbeitern kamen diesen zufriedenstellend nach.
Es soll betroffene Unternehmen zu Umwelt- und Menschenrechtsschutz entlang der Lieferkette verpflichten – und sie mit einer klaren Richtlinie unterstützen, um diese Anforderungen umzusetzen. Dies soll Unternehmen darüber hinaus Rechtssicherheit geben.
Insbesondere soll das LkSG vor folgenden Faktoren schützen:
Bei Einführung im Jahr 2023 waren zunächst Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern vom LkSG betroffen. Seit 2024 ist der Geltungsbereich ausgeweitet und betrifft Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im deutschen Inland. Es gilt für alle Unternehmen dieser Größe mit Sitz in Deutschland, aber auch für ausländische Unternehmen, die in der Bundesrepublik ihre Tätigkeit ausüben.
§ 3 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) – wie es mit vollständigem Namen heißt – regelt die Sorgfaltspflichten der Unternehmen sowie die entsprechende angemessene Handlungsweise:
Die Sorgfaltspflichten enthalten:
Die angemessene Weise eines Handelns, das den Sorgfaltspflichten genügt, bestimmt sich nach
Zuständig für die korrekte Umsetzung des LkSG ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das BAFA hat Kontrollbefugnisse, dazu gehören die Befugnis, Geschäftsräume zu betreten, das Verlangen von Auskünften, die Einsicht von Unterlagen, Aufforderungen an Unternehmen auszusprechen und Zwangs- und Bußgelder zu verhängen. Diese Bußgelder können bis zu zwei Prozent des Gesamtjahresumsatzes eines Unternehmens (weltweit) ausmachen oder bis zu acht Millionen Euro. Darüber hinaus droht der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge ab einer bestimmten Bußgeldhöhe.
Seit Einführung des Gesetzes am 1. Januar 2023 müssen Unternehmen die Zuständigkeit ihres Risikomanagements geregelt haben. Dies kann beispielsweise durch einen Menschenrechtsbeauftragten geschehen. Außerdem muss ein Beschwerdemechanismus eingeführt sein, der es erlaubt, das Unternehmen auf umweltbezogene oder menschenrechtliche Verletzungen oder Risiken innerhalb seiner Lieferkette oder seines Geschäftsbereichs aufmerksam zu machen.
Sobald ein Unternehmen dem Lieferkettengesetz nachkommen muss, bedeutet das, dass es mit der Erfüllung der Sorgfaltspflichten beginnen muss. Das bedeutet, dass betroffene Unternehmen nach Abschluss eines Geschäftsjahres einen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten erstellen müssen und spätestens vier Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht werden.
Das Nachkommen der Sorgfaltspflichten beinhaltet folgende Punkte, über die dann berichtet werden muss:
Ausführliche Einblicke in Umsetzungsstrategien gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Gesetz-ueber-die-unternehmerischen-Sorgfaltspflichten-in-Lieferketten/Umsetzung-durch-Unternehmen/umsetzung-durch-unternehmen-art.html
Die Frage, warum Deutschland ein eigenes Lieferkettengesetz braucht, obwohl im Juni 2024 die CSDDD, also die Corporate Sustainability Due Diligence Directive oder einfacher: das EU Lieferkettengesetz, in Kraft getreten ist, kommt immer wieder auf.
Zum Einen gibt es das LkSG, wie bereits erwähnt, seit 2023. Die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD, also die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, ist erst im Juni 2024 in Kraft getreten – und ist darüber hinaus erst ab dem 26. Juli 2027 anzuwenden. Ein Jahr müssen die Mitgliedsstaaten der EU die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, erlassen haben.
Darüber hinaus hat Deutschland mit der Entwicklung des LkSG eine Vorreiterrolle in Europa eingenommen. Mit starker Signalwirkung und ohne darauf zu warten, dass der Druck von außen wächst, hat Deutschland so Verantwortung übernommen und ein Gesetz geschaffen, das über die EU-Mindestanforderungen hinausgeht – und so international Druck auf andere Länder ausübt, nachhaltige Lieferkettenpraktiken zu standardisieren.
Darüber hinaus bietet das LkSG eine Grundlage für Unternehmen und die Bundesrepublik, sich auf die bevorstehende CSDDD vorzubereiten.
Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist die europäische Lieferkettenrichtlinie. Sie gilt wie das LkSG für EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und darüber hinaus mit einem jährlichen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro sowie für ausländische Unternehmen, wenn diese mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz in der Europäischen Union generiert haben – diese werden verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen. Im Jahr 2020 bekannten sich alle 27 Mitgliedsstaaten der EU im Rat für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz zum europäischen Lieferkettengesetz und damit EU-weiten verbindlichen Regeln für Lieferketten aus – und ebneten so den Weg für die CSDDD.
Deutsche Unternehmen, die sich bereits mit dem LkSG auseinander gesetzt haben, beziehungsweise nach dem deutschen Lieferkettengesetz berichten müssen, sind bestens auf die CSDDD vorbereitet.
Die Unterschiede beider Verordnungen liegen vor allem in der zivilrechtlichen Haftung und den spezifischen Klimaschutzanforderungen:
Bis zur Umsetzung der CSDDD in nationales Recht im Juli 2026, ist die Bundesregierung verpflichtet, das deutsche LkSG der Europäischen Richtlinie anzupassen oder ein eigenständiges Gesetz, das die Ziele der CSDDD adressiert, entwirft – was bei der Schnittmenge von LkSG und CSDDD sehr unwahrscheinlich ist.
An den Leitprinzipien der Vereinten Nationen orientieren sich sowohl das deutsche Lieferkettengesetz und die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD.
Die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beruhen auf Menschenrechtsverpflichtungen wie der Internationalen Menschenrechtscharta oder den ILO-Kernarbeitsnormen und basieren auf drei Säulen:
Mehr zu den ILO-Standards und den VN-Leitprinzipien im Zusammenhang mit nachhaltiger Beschaffung finden Sie hier.
Das LkSG eröffnet deutschen Unternehmen zahlreiche Chancen, die weit über die bloße Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinausgehen. Es stärkt nicht nur die Position der Unternehmen auf dem globalen Markt, sondern schafft auch Wettbewerbsvorteile und unterstützt sie bei der Gestaltung einer verantwortungsvollen und zukunftssicheren Geschäftspraxis.
Insgesamt zeigt sich: Das LkSG ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine echte Chance für Unternehmen, zukunftsorientiert zu handeln, Risiken zu minimieren und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Wer die Anforderungen des Gesetzes strategisch nutzt, kann langfristig von einer gestärkten Marktposition und einer verbesserten Unternehmensleistung profitieren.
Wenngleich das LkSG wichtig für globale Fairness ist, ist nicht von der Hand zu weisen, dass Unternehmen sich bei der Umsetzung zunächst mit Herausforderungen konfrontiert sehen. Eine auf Statista (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1364359/umfrage/groesste-herausforderungen-fuer-umsetzung-des-lksg/) veröffentlichte Umfrage zeigt die Umsetzungsherausforderungen von seit 2023 betroffenen Unternehmen auf, dazu gehören:
Auch die IHK Düsseldorf hat sich im Juli 2024 für die Herausforderungen der Umsetzung des Lieferkettengesetzes interessiert, ihre Ergebnisse zeigen besonders interessante Punkte, wie die Herausforderungen bei der Transparenz in der Lieferkette, den bürokratischen Aufwand und die Schwierigkeiten der Unternehmen, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Große Unternehmen haben oft mehr als 100 unmittelbare Zulieferer, wodurch die Umsetzung des risikobasierten Ansatzes erschwert wird. Kleinere Unternehmen sehen die Anforderungen meist durch die Erwartungen ihrer Kunden und die Vorbereitung auf die EU-Lieferkettenrichtlinie als treibende Kräfte.
Zur kompletten Umfrage gelangen Sie hier: https://www.ihk.de/duesseldorf/aussenwirtschaft/lieferkettengesetz/lksg-unternehmensumfrage-2024-6186706
Die IHK Düsseldorf merkt zur Umfrage an:
In der Pressemitteilung vom 23.08.2024 schreibt die IHK Düsseldorf :
Dieser Herausforderungen ist sich Greenly bewusst und hat deshalb eine Plattform entwickelt, die die Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Lieferanten revolutioniert. Mit eingebundenem Supplier Engagement und vielen weiteren Features, um die Anforderungen des LkSG, aber auch anderen Gesetzen und Verordnungen zu entsprechen.
Von CSRD über SBTi und CBAM bis hin zur Durchführung von Lebenszyklusanalysen sind die Experten von Greenly auf alle unternehmerischen Bedürfnisse vorbereitet. Lassen Sie sich unsere Plattform in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Experten unverbindlich vorstellen.
Buchen Sie einen Termin: https://greenly.earth/de-de
https://de.statista.com/themen/10560/lieferkettensorgfaltspflicht/#editorsPicks
https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Gesetz-Unternehmerische-Sorgfaltspflichten-Lieferketten/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html
https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Gesetz-ueber-die-unternehmerischen-Sorgfaltspflichten-in-Lieferketten/gesetz-ueber-die-unternehmerischen-sorgfaltspflichten-in-lieferketten.html
https://www.ihk.de/duesseldorf/aussenwirtschaft/lieferkettengesetz/lksg-unternehmensumfrage-2024-6186706
https://www.ihk.de/duesseldorf/presse/pressearchiv/ernuechternde-zweitbilanz-zum-lieferkettengesetz-6239976