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LkSG: Vorbild für faire Lieferketten
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LkSG: Vorbild für faire Lieferketten

ESG / CSRGesetzgebung & Normen
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ein Mann mit einer Aktentasche
Wie das Lieferkettengesetz aus Deutschland globale Maßstäbe für nachhaltige und faire Wertschöpfung setzt.
ESG / CSR
2025-04-25T00:00:00.000Z
de-de

Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Text überwiegend das generische Maskulinum verwendet. Es sind jedoch stets alle Geschlechter gemeint.

Das deutsche Lieferkettengesetz soll weltweit Umweltschutz und Menschenrechte stärken – indem es große Unternehmen in Deutschland zur Sorgfalt entlang ihrer Lieferkette verpflichtet. Warum das LkSG mehr als nur idealistisch ist, was es beinhaltet und wie es umzusetzen ist, verrät Greenly

Die Idee einer sozial gerechten Globalisierung ist in Deutschland nicht erst mit der Einführung des Lieferkettengesetzes am 1. Januar 2023 aufgekommen – bereits im Jahr 2016 hat die Bundesregierung den NAP, also den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, verabschiedet, basierend auf den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Der NAP nimmt Unternehmen in die Verantwortung, umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette zu erfüllen – und ebnete den Weg für das heutige Lieferkettengesetz.  

Das Lieferkettengesetz können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz einsehen: https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/index.html#BJNR295910021BJNE000101000

Was ist das Ziel des Lieferkettengesetzes?

Über mehrere Jahre befragte die Bundesregierung im Rahmen des NAP-Monitorings Unternehmen zur Erfüllung ihrer Menschenrechts-Sorgfaltspflichten entlang der eigenen Lieferkette. Das ernüchternde Ergebnis: Lediglich ein Fünftel aller Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 500 Mitarbeitern kamen diesen zufriedenstellend nach. 

Das Lieferkettensorgfaltsgesetz, kurz Lieferkettengesetz, war die politische Antwort auf diese mangelnde Sorgfalt der Unternehmen.

Es soll betroffene Unternehmen zu Umwelt- und Menschenrechtsschutz entlang der Lieferkette verpflichten – und sie mit einer klaren Richtlinie unterstützen, um diese Anforderungen umzusetzen. Dies soll Unternehmen darüber hinaus Rechtssicherheit geben.

Insbesondere soll das LkSG vor folgenden Faktoren schützen: 

  • Kinderarbeit
  • Sklaverei und Zwangsarbeit
  • Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Vorenthaltung eines angemessenen Lohnes
  • die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden
  • widerrechtlicher Entzug von Land und Lebensgrundlagen


Wer ist vom LkSG betroffen?

Bei Einführung im Jahr 2023 waren zunächst Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern vom LkSG betroffen. Seit 2024 ist der Geltungsbereich ausgeweitet und betrifft Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im deutschen Inland. Es gilt für alle Unternehmen dieser Größe mit Sitz in Deutschland, aber auch für ausländische Unternehmen, die in der Bundesrepublik ihre Tätigkeit ausüben. 

Kollegen

Sorgfaltspflichten im LkSG

§ 3 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) – wie es mit vollständigem Namen heißt – regelt die Sorgfaltspflichten der Unternehmen sowie die entsprechende angemessene Handlungsweise:

Unternehmen sind dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten die in diesem Abschnitt festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden.

Die Sorgfaltspflichten enthalten: 

  1. die Einrichtung eines Risikomanagements
  2. die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit 
  3. die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  4. die Abgabe einer Grundsatzerklärung
  5. die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern 
  6. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen 
  7. die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens 
  8. die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern
  9. die Dokumentation und die Berichterstattung 

Die angemessene Weise eines Handelns, das den Sorgfaltspflichten genügt, bestimmt sich nach 

  1. Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens
  2. dem Einflussvermögen des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher eines menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risikos oder der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht,
  3. der typischerweise zu erwartenden Schwere der Verletzung, der Umkehrbarkeit der Verletzung und der Wahrscheinlichkeit der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht sowie
  4. nach der Art des Verursachungsbeitrages des Unternehmens zu dem menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiko oder zu der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht

Kontrolle und Überwachung

Zuständig für die korrekte Umsetzung des LkSG ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das BAFA hat Kontrollbefugnisse, dazu gehören die Befugnis, Geschäftsräume zu betreten, das Verlangen von Auskünften, die Einsicht von Unterlagen, Aufforderungen an Unternehmen auszusprechen und Zwangs- und Bußgelder zu verhängen. Diese Bußgelder können bis zu zwei Prozent des Gesamtjahresumsatzes eines Unternehmens (weltweit)  ausmachen oder bis zu acht Millionen Euro. Darüber hinaus droht der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge ab einer bestimmten Bußgeldhöhe. 

eine Lupe

Umsetzung des Gesetzes

Seit Einführung des Gesetzes am 1. Januar 2023 müssen Unternehmen die Zuständigkeit ihres Risikomanagements geregelt haben. Dies kann beispielsweise durch einen Menschenrechtsbeauftragten geschehen. Außerdem muss ein Beschwerdemechanismus eingeführt sein, der es erlaubt, das Unternehmen auf umweltbezogene oder menschenrechtliche Verletzungen oder Risiken innerhalb seiner Lieferkette oder seines Geschäftsbereichs aufmerksam zu machen.

Sobald ein Unternehmen dem Lieferkettengesetz nachkommen muss, bedeutet das, dass es mit der Erfüllung der Sorgfaltspflichten beginnen muss. Das bedeutet, dass betroffene Unternehmen nach Abschluss eines Geschäftsjahres einen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten erstellen müssen und spätestens vier Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht werden. 

Das Nachkommen der Sorgfaltspflichten beinhaltet folgende Punkte, über die dann berichtet werden muss: 

  • Die Durchführung einer Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich und bei direkten Zulieferern
  • Die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen nach einer Risikoanalyse, mit deren Hilfe Risiken entlang der Lieferkette festgestellt werden sollen. Diese Präventionsmaßnahmen müssen in Form einer Grundsatzerklärung erfolgen, die auch die Menschenrechtsstrategie eines Unternehmens beinhaltet. Maßnahmen können zum Beispiel die Unterzeichnung entsprechender Menschenrechtsklauseln mit Lieferanten sein sowie die Durchführung von Kontrollen oder Schulungen
  • Abhilfemaßnahmen müssen umgehend erfolgen, sobald Menschenrechts- oder umweltbezogene Verletzungen drohen oder bereits erfolgt sind
  • Die entwickelten Maßnahmen sowie das Beschwerdeverfahren müssen auf ihre Wirksamkeit geprüft und gegebenenfalls angepasst werden
  • Der Menschenrechtsbeauftragte muss die Geschäftsleitung regelmäßig über seine Arbeit unterrichten
  • Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten muss kontinuierlich dokumentiert werden

Ausführliche Einblicke in Umsetzungsstrategien gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Gesetz-ueber-die-unternehmerischen-Sorgfaltspflichten-in-Lieferketten/Umsetzung-durch-Unternehmen/umsetzung-durch-unternehmen-art.html

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Warum braucht es ein deutsches Lieferkettengesetz?

Die Frage, warum Deutschland ein eigenes Lieferkettengesetz braucht, obwohl im Juni 2024 die CSDDD, also die Corporate Sustainability Due Diligence Directive oder einfacher: das EU Lieferkettengesetz, in Kraft getreten ist, kommt immer wieder auf.
Zum Einen gibt es das LkSG, wie bereits erwähnt, seit 2023. Die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD, also die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, ist erst im Juni 2024 in Kraft getreten – und ist darüber hinaus erst ab dem 26. Juli 2027 anzuwenden. Ein Jahr müssen die Mitgliedsstaaten der EU die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, erlassen haben.

 Darüber hinaus hat Deutschland mit der Entwicklung des LkSG eine Vorreiterrolle in Europa eingenommen. Mit starker Signalwirkung und ohne darauf zu warten, dass der Druck von außen wächst, hat Deutschland so Verantwortung übernommen und ein Gesetz geschaffen, das über die EU-Mindestanforderungen hinausgeht – und so international Druck auf andere Länder ausübt, nachhaltige Lieferkettenpraktiken zu standardisieren. 

Darüber hinaus bietet das LkSG eine Grundlage für Unternehmen und die Bundesrepublik, sich auf die bevorstehende CSDDD vorzubereiten.

CSDDD

Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist die europäische Lieferkettenrichtlinie. Sie gilt wie das LkSG für EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und darüber hinaus mit einem jährlichen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro sowie für ausländische Unternehmen, wenn diese mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz in der Europäischen Union generiert haben – diese werden verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen. Im Jahr 2020 bekannten sich alle 27 Mitgliedsstaaten der EU im Rat für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz zum europäischen Lieferkettengesetz und damit EU-weiten verbindlichen Regeln für Lieferketten aus – und ebneten so den Weg für die CSDDD.

Deutsche Unternehmen, die sich bereits mit dem LkSG auseinander gesetzt haben, beziehungsweise nach dem deutschen Lieferkettengesetz berichten müssen, sind bestens auf die CSDDD vorbereitet.

Die Unterschiede beider Verordnungen liegen vor allem in der zivilrechtlichen Haftung und den spezifischen Klimaschutzanforderungen:

  • Nach der CSDDD haften Unternehmen für Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Verletzungen ihrer Sorgfaltspflichten entstehen und sind verpflichtet, den Geschädigten vollständige Entschädigung zu leisten.
  • Die CSDDD verlangt von Unternehmen die Entwicklung eines Klimaplans, der ihr Geschäftsmodell mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens in Einklang bringt.
  • Die CSDDD legt einen noch stärkeren Fokus auf die Einbindung von Stakeholdern bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten.

Bis zur Umsetzung der CSDDD in nationales Recht im Juli 2026, ist die Bundesregierung verpflichtet, das deutsche LkSG der Europäischen Richtlinie anzupassen oder ein eigenständiges Gesetz, das die Ziele der CSDDD adressiert, entwirft – was bei der Schnittmenge von LkSG und CSDDD sehr unwahrscheinlich ist. 

eine Frau

VN-Leitprinzipien

An den Leitprinzipien der Vereinten Nationen orientieren sich sowohl das deutsche Lieferkettengesetz und die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD.

Die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beruhen auf Menschenrechtsverpflichtungen wie der Internationalen Menschenrechtscharta oder den ILO-Kernarbeitsnormen und basieren auf drei Säulen:  

  • der staatlichen Pflicht zum Schutz der Menschenrechte
  • der unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte 
  • dem Zugang zu Abhilfe für Betroffene von Menschenrechtsverstößen

Mehr zu den ILO-Standards und den VN-Leitprinzipien im Zusammenhang mit nachhaltiger Beschaffung finden Sie hier.

Chancen & Herausforderungen für Unternehmen

Chancen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes für Unternehmen

Das LkSG eröffnet deutschen Unternehmen zahlreiche Chancen, die weit über die bloße Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinausgehen. Es stärkt nicht nur die Position der Unternehmen auf dem globalen Markt, sondern schafft auch Wettbewerbsvorteile und unterstützt sie bei der Gestaltung einer verantwortungsvollen und zukunftssicheren Geschäftspraxis.

  • Wettbewerbsvorteile durch Nachhaltigkeit
    Unternehmen, die sich frühzeitig an die Anforderungen des LkSG anpassen, heben sich durch Transparenz und Verantwortung von der Konkurrenz ab. Eine konsequente Einhaltung der Sorgfaltspflichten signalisiert Stakeholdern Engagement für soziale und ökologische Werte – ein wichtiger Faktor, um Vertrauen und langfristige Bindungen aufzubauen.
  • Stärkung der Marke und Reputation
    Mit dem LkSG können Unternehmen ihre Marke stärken und ihre Reputation verbessern, indem sie sich glaubwürdig für Menschenrechte und Umweltbelange einsetzen. In einer Welt, in der Konsumenten, aber auch Arbeitnehmer immer stärker auf ethische Standards achten, ist dies ein entscheidender Vorteil, um sich positiv vom Wettbewerb abzuheben.
  • Kostenreduktion und Effizienzsteigerung
    Durch die Analyse und Optimierung der Lieferketten können Unternehmen nicht nur Risiken minimieren, sondern auch Einsparpotenziale erschließen. Die Identifikation ineffizienter Prozesse und der Aufbau nachhaltiger Lieferbeziehungen tragen zur Kostensenkung bei und machen Unternehmen resilienter gegenüber globalen Herausforderungen.
  • Erfüllung rechtlicher und regulatorischer Anforderungen
    Das LkSG hilft Unternehmen, nicht nur die nationalen Vorgaben zu erfüllen, sondern auch den wachsenden internationalen Anforderungen gerecht zu werden, wie sie durch die kommende Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der EU gestellt werden. Frühzeitige Compliance sichert Unternehmen eine stabile Grundlage, um regulatorische Risiken zu vermeiden.
  • Förderung von Innovation und nachhaltiger Transformation
    Das Gesetz zwingt Unternehmen, ihre Lieferketten zu überprüfen und neue Wege zu finden, um Risiken zu minimieren und nachhaltige Standards zu integrieren. Dieser Prozess fördert Innovationen und treibt die Transformation hin zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen voran.
  • Verbesserung der Beziehungen zu Lieferanten
    Die Einführung transparenter Prozesse und die verstärkte Zusammenarbeit mit Lieferanten stärken das Vertrauen und die Beziehungen entlang der gesamten Lieferkette. Langfristige Partnerschaften, basierend auf gemeinsamen Werten und Zielen, machen Unternehmen widerstandsfähiger und fördern die Stabilität.
  • Übernahme globaler Verantwortung
    Durch die Einhaltung des LkSG tragen Unternehmen aktiv dazu bei, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen zu beseitigen und Umweltschäden zu reduzieren. Diese globale Verantwortung positioniert deutsche Unternehmen als Vorreiter für ethische Geschäftspraktiken und kann als Modell für andere Länder dienen.
  • Chancen im globalen Kontext
    Das LkSG verleiht deutschen Unternehmen eine stärkere Rolle im globalen Handel. Die Einhaltung von hohen Standards wird zunehmend von internationalen Partnern gefordert, und Unternehmen, die diese Standards erfüllen, sichern sich Zugang zu neuen Märkten und Partnerschaften.

Insgesamt zeigt sich: Das LkSG ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine echte Chance für Unternehmen, zukunftsorientiert zu handeln, Risiken zu minimieren und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Wer die Anforderungen des Gesetzes strategisch nutzt, kann langfristig von einer gestärkten Marktposition und einer verbesserten Unternehmensleistung profitieren.

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Herausforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes für Unternehmen

Wenngleich das LkSG wichtig für globale Fairness ist, ist nicht von der Hand zu weisen, dass Unternehmen sich bei der Umsetzung zunächst mit Herausforderungen konfrontiert sehen. Eine auf Statista (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1364359/umfrage/groesste-herausforderungen-fuer-umsetzung-des-lksg/) veröffentlichte Umfrage zeigt die Umsetzungsherausforderungen von seit 2023 betroffenen Unternehmen auf, dazu gehören:

  • Der zeitliche Aufwand
  • Die Datenqualität und Verlässlichkeit
  • Die Erfassung sowie die Analyse von Lieferantendaten
  • Die Klärung der Verantwortlichkeiten
  • Die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Lieferanten
  • Der Kostenaufwand
  • Gesetzliche Unklarheiten 

Auch die IHK Düsseldorf hat sich im Juli 2024 für die Herausforderungen der Umsetzung des Lieferkettengesetzes interessiert, ihre Ergebnisse zeigen besonders interessante Punkte, wie die Herausforderungen bei der Transparenz in der Lieferkette, den bürokratischen Aufwand und die Schwierigkeiten der Unternehmen, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Große Unternehmen haben oft mehr als 100 unmittelbare Zulieferer, wodurch die Umsetzung des risikobasierten Ansatzes erschwert wird. Kleinere Unternehmen sehen die Anforderungen meist durch die Erwartungen ihrer Kunden und die Vorbereitung auf die EU-Lieferkettenrichtlinie als treibende Kräfte.

Zur kompletten Umfrage gelangen Sie hier: https://www.ihk.de/duesseldorf/aussenwirtschaft/lieferkettengesetz/lksg-unternehmensumfrage-2024-6186706

Die IHK Düsseldorf merkt zur Umfrage an:

An der Umfrage beteiligten sich im Juli 2024 rund 170 Unternehmen aus verschiedenen Branchen über alle Größen hinweg. Bei dem überwiegenden Teil der Unternehmen handelte es sich um Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden. Über ein Drittel der Antworten wurden von Entscheidern auf Geschäftsführungs- und Vorstandsebene abgegeben, was den hohen Stellenwert dieses Themas unterstreicht. Die Unternehmen stammen überwiegend aus dem IHK-Bezirk sowie aus Nordrhein-Westfalen und haben eigenes Auslandsengagement.

In der Pressemitteilung vom 23.08.2024 schreibt die IHK Düsseldorf : 

Als weitere Herausforderung zeigt sich die Komplexität der eigenen Lieferkette sowie der Möglichkeit, auf Zulieferer einzuwirken, und zwar unabhängig von der Unternehmensgröße. Mangelhafter Überblick über Arbeits- und Produktionsbedingungen: Nur 30 Prozent der großen Unternehmen mit 1.000 oder mehr Mitarbeitenden haben die Zustände aller ihrer unmittelbaren Lieferanten im Blick. Bei 70 Prozent sind die Kenntnisse lückenhaft.

Nachhaltige Lieferketten mit Greenly

Dieser Herausforderungen ist sich Greenly bewusst und hat deshalb eine Plattform entwickelt, die die Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Lieferanten revolutioniert. Mit eingebundenem Supplier Engagement und vielen weiteren Features, um die Anforderungen des LkSG, aber auch anderen Gesetzen und Verordnungen zu entsprechen.

Von CSRD über SBTi und CBAM bis hin zur Durchführung von Lebenszyklusanalysen sind die Experten von Greenly auf alle unternehmerischen Bedürfnisse vorbereitet. Lassen Sie sich unsere Plattform in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Experten unverbindlich vorstellen.

Buchen Sie einen Termin: https://greenly.earth/de-de 

greenly platform
Sources

https://de.statista.com/themen/10560/lieferkettensorgfaltspflicht/#editorsPicks

https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Gesetz-Unternehmerische-Sorgfaltspflichten-Lieferketten/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html

https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Gesetz-ueber-die-unternehmerischen-Sorgfaltspflichten-in-Lieferketten/gesetz-ueber-die-unternehmerischen-sorgfaltspflichten-in-lieferketten.html

https://www.ihk.de/duesseldorf/aussenwirtschaft/lieferkettengesetz/lksg-unternehmensumfrage-2024-6186706

https://www.ihk.de/duesseldorf/presse/pressearchiv/ernuechternde-zweitbilanz-zum-lieferkettengesetz-6239976

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