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Das Wichtigste zur Omnibus-Gesetzgebung
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Das Wichtigste zur Omnibus-Gesetzgebung

ESG / CSRGesetzgebung & Normen
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Entdecken Sie Greenys Meinung nach der Abstimmung vom 3. April 2025 zur CSRD und deren Auswirkungen auf Unternehmen.
ESG / CSR
2025-04-08T00:00:00.000Z
de-de
Nach der Abstimmung im Europäischen Parlament am 3. April 2025 bleibt der ursprüngliche Zeitplan der CSRD für große börsennotierte Unternehmen (Welle 1) bestehen. Allerdings werden die Verpflichtungen für große nicht börsennotierte Unternehmen (Welle 2, bis 2028) und nicht börsennotierte KMU (Welle 3, bis 2029) um zwei Jahre verschoben.

Trotz dieser Verschiebung empfiehlt Greenly schon jetzt mit dem Aufbau eines CSR-konformen Reportings nach diesen Standards zu beginnen. Die jetzige Verschiebung ist lediglich ein Zwischenschritt, kein Kurswechsel: Die Richtlinie bleibt für die nächsten Jahre unumgänglich. Wer heute vorbereitet, gerät morgen nicht unter Zeitdruck.

Welches Szenario hat die Europäische Union gewählt?

Das Europäische Parlament hat eine Verschiebung der Wellen 2 und 3 der CSRD um zwei Jahre beschlossen. Dadurch müssen große nicht börsennotierte Unternehmen ihren ersten Bericht 2028 auf Basis der Daten von 2027 veröffentlichen und nicht börsennotierte KMU erstmals 2029, basierend auf den Daten von 2028.

Welches Szenario hat die Europäische Union für die CSRD gewählt?

Die Europäische Union hat sich letztendlich für eine hybride Lösung zwischen den ursprünglich angedachten Szenarien 1 und 2 entschieden und damit für eine signifikante Verschiebung der Fristen, ohne jedoch die grundlegende regulatorische Zielsetzung der CSRD aufzugeben.

Nach der Abstimmung am 3. April 2025 hat das Europäische Parlament eine zweijährige Verschiebung der CSRD für die Wellen 2 und 3 beschlossen (Quelle: Europäischer Rat, 2025):

  • Welle 1: börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden: keine Änderung, das Reporting ist bereits dieses Jahr verpflichtend;
  • Welle 2: große nicht börsennotierte Unternehmen (≥1.000 Mitarbeitende, >50 Mio. € Umsatz oder >25 Mio. € Bilanzsumme) → Verschiebung der CSRD auf 2028 (für die Daten von 2027);
  • Welle 3: nicht börsennotierte KMU (<1.000 Mitarbeitende, >8 Mio. € Umsatz oder >4 Mio. € Bilanzsumme) → Verschiebung der CSRD auf 2029 (für die Daten von 2028).
Zusammengefasst hat die EU den Unternehmen der Wellen 2 und 3 nach bereits erfolgten Verlängerungen für große börsennotierte Unternehmen aus der ersten Welle einen zweijährigen Aufschub gewährt und damit die jeweiligen Verpflichtungen auf 2028 und 2029 verschoben. Dies geht mit einer Anpassung der Anwendungsschwellen einher, insbesondere für Welle 2, die nun Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten (statt wie ursprünglich 250) umfasst sowie mit finanziellen Kriterien von 50 Millionen Euro Umsatz oder 25 Millionen Euro Bilanzsumme.

Dieser Kompromiss zeigt den Willen der EU, Umweltambitionen und wirtschaftlichen Realismus auszubalancieren, ohne dabei den regulatorischen Kurs auf europäischer Ebene völlig zu verlassen.

Welche Entscheidung hat die Europäische Union bezüglich der Umsetzung der CSDDD getroffen?

Die Europäische Kommission schlägt eine zweijährige Verschiebung der Anwendung der Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit (CSDDD) vor. In Brüssel wird diese Verlängerung mit dem erforderlichen Vorbereitungszeitraum für Unternehmen begründet.

Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit soll demnach künftig nur noch für große Unternehmen gelten, die bestimmte Kriterien erfüllen: mehr als 1.000 Mitarbeitende, ein Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro. Mittelgroße Unternehmen (500 bis 1.000 Mitarbeitende) müssen weiterhin die nichtfinanzielle Erklärung (DPEF) abgeben, sofern kein gegenteiliges nationales Gesetz besteht (Quelle: DAF Mag, 2025).

Außerdem verringert der Vorschlag die Reichweite der Richtlinie erheblich, indem indirekte Geschäftsbeziehungen ausgeschlossen werden – obwohl gerade dort die meisten gravierenden Verstöße vorkommen (Quelle: CGT, 2025). Darüber hinaus sollen verschiedene Abhilfemaßnahmen sowie Anforderungen an Klimatransitionspläne der Unternehmen gelockert werden; auch Kontroll-, Sanktions- und Haftungsmechanismen bei Pflichtverletzungen würden angepasst. 

Diese Änderungen sind umstritten, da sie als Risiko für die Schwächung der Richtlinie gesehen werden – einerseits durch weniger Verpflichtungen für Unternehmen, andererseits durch eine eingeschränkte Haftung im Fall von Verletzung der Sorgfaltspflicht.

Wie begründet die Europäische Union diese neuen Maßnahmen?

In der neuen Omnibus-Gesetzesvorlage vom 27. Februar 2025 erklärt die Europäische Union unter anderem:

Die CSRD und die CSDDD werden nun in einem neuen und schwierigen Umfeld umgesetzt. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise für Unternehmen in der EU steigen lassen. Die Handelskonflikte nehmen zu, da sich das geopolitische Umfeld weiter verändert. Das unterschiedliche Herangehen anderer großer Rechtsräume an die Regulierung von Unternehmensberichterstattung und Sorgfaltspflicht wirft Fragen hinsichtlich der Auswirkungen dieser Gesetze auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen auf. Die Fähigkeit der Union, ihre Werte zu wahren und zu schützen, hängt unter anderem davon ab, wie gut sich ihre Wirtschaft anpasst und im geopolitischen Wettbewerb bestehen kann.“ (Quelle: Europäische Union, 27. Februar 2025).

Dieser Ansatz wirft dennoch Fragen auf: Indem die Vorgaben kurzfristig gelockert werden, riskiert man, Unternehmen langfristig zu schwächen? 

Der Wandel hin zu einem nachhaltigeren Wirtschaftsmodell sollte nicht als Option verstanden werden, sondern als notwendige Antwort auf Ressourcenknappheit, Energiepreisvolatilität, Umwelt- und Klimainstabilität sowie auf die veränderten Erwartungen der Stakeholder (Verbraucher, Investoren usw.). 

Unternehmen, die nicht auf ein widerstandsfähiges Geschäftsmodell umschwenken, laufen Gefahr, ins Abseits zu geraten und an Wettbewerbsfähigkeit einzubüßen – da sie krisen- und störungsanfälliger werden (z. B. instabile Lieferketten, Rohstoffknappheit, steigende Kosten für Rohstoffe und Energie etc.).

Welche Strategie sollten französische Unternehmen wählen?

Nach der Umsetzung der CSRD in französisches Recht durch die Verordnung vom 6. Dezember 2023 sollten französische Unternehmen schon jetzt strategisch vorgehen – auch im Hinblick auf die europäische Verschiebung.

Für Unternehmen der Welle 1 bleibt der ursprüngliche Zeitplan bestehen.

  • Für Unternehmen der Welle 1: Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (große börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherer mit mehr als 500 Mitarbeitenden), müssen ihre erste CSRD-Berichterstattung 2025 für die Daten von 2024 veröffentlichen. Die europäischen Abstimmungsergebnisse vom 3. April 2025 haben darauf keinen Einfluss.
Für die Wellen 2 und 3 wurden die Regeln ins französische Recht übernommen – ihr Inkrafttreten jedoch verschoben. Auch wenn Frankreich das Gesamtpaket (Wellen 1 bis 3) umgesetzt hat, ist der in Brüssel beschlossene Aufschub europäischen Ursprungs: Er gilt auch für französische Unternehmen, es sei denn, Frankreich entscheidet sich explizit für eine vorzeitige Umsetzung. Zum aktuellen Zeitpunkt plant die französische Regierung keine Abweichung von der europäischen Verschiebung.

Derzeit plant die französische Regierung keine Abweichung vom europäischen Aufschub, woraus sich folgender Zeitplan ergibt:

  • Für Unternehmen der Welle 2 (große nicht börsennotierte Unternehmen ≥ 250 Mitarbeitende) sind die ersten Reportings 2028 fällig, basierend auf den Daten von 2027;
  • Für Unternehmen der Welle 3 (börsennotierte KMU) sind die Berichte ab 2029 geplant, mit Daten ab 2028.

Greenly empfiehlt, sich frühzeitig auf diesen Rahmen einzustellen und ein CSR-Reporting nach CSRD-Standard schon jetzt zu strukturieren.

Vorausschauendes Handeln ist trotzdem dringend angeraten: Beginnen Sie mit einer Kartierung Ihrer wesentlichen Auswirkungen, identifizieren Sie Ihre wichtigsten Stakeholder, schulen Sie Ihr Team in den CSRD-Standards und richten Sie eine passende Governance sowie Datenerhebungs-Tools ein.

Zu beachten ist, dass die französische Gesetzgebung bereits ermöglicht, dass Auditoren Unternehmenspraktiken auch während der Übergangszeit prüfen. Unternehmen können also frühzeitig vorgehen, ohne rechtliche Risiken. Manche werden sogar durch Konzernvorgaben oder Partner angeregt, noch vor dem offiziellen Stichtag ein Reporting zu erstellen.

Omnibus-Gesetz: ein wenig Hintergrund...

Am 29. Januar 2025 stellte die Europäische Kommission die EU-Kompass für die nächsten fünf Jahre vor. Dieses strategische Papier soll die Wettbewerbsfähigkeit des alten Kontinents wiederherstellen und folgt den Empfehlungen aus dem sogenannten „Draghi-Bericht“.

Dem Bericht zufolge hat Europa einen gewissen Wettbewerbsrückstand, bedingt durch zu hohe regulatorische Auflagen – eine Feststellung, die auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilt.

Europa hat alles, was es braucht, um zu gewinnen. Gleichzeitig müssen wir unsere Schwächen beheben, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zurückzugewinnen. Der Wettbewerbs-Kompass bündelt die hervorragenden Empfehlungen des Draghi-Berichts und macht daraus eine Roadmap. Wir haben also nun einen Plan. Wir haben den politischen Willen. Entscheidend sind jetzt Geschwindigkeit und Einheit. Die Welt wird nicht auf uns warten. Alle Mitgliedstaaten sind sich darin einig. Handeln wir also aus diesem Konsens heraus. (Pressemitteilung, Europäische Union, 29. Januar 2025)

Im Zeitalter von Trump, in dem die europäische Souveränitätsfrage eine zentrale Rolle in den Debatten einnimmt, ist diese Aufmerksamkeit und die Organisation einer solchen Debatte zweifellos mehr als willkommen.

Problematisch ist jedoch: Es tauchen einige Fragen zum Text auf, der seit Wochen für Aufsehen sorgt – konkret geht es um die Omnibus-Verordnung.

EU-Flagge

Was ist die Omnibus-Verordnung?

Ein „Omnibusgesetz“ bezeichnet im europäischen Gesetzgebungszusammenhang einen Vorschlag, der mehrere Änderungen oder Überarbeitungen bestehender Gesetze in einem einzigen Text zusammenfasst.

Eine solche Gesetzgebung kann als Richtlinie oder EU-Verordnung ausgestaltet werden und hat vorrangig das Ziel, den Regelungsrahmen zu vereinfachen, zu harmonisieren oder gezielt anzupassen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für die Betroffenen zu verringern (Quelle: Omnibus, Novethic).

Die Omnibus-Gesetzgebung soll mehrere europäische Regelungen (die CSRD, die CSDDD und die grüne Taxonomie) vereinfachen und harmonisieren und damit die administrative Last der Unternehmen verringern. Auf dem Papier handelt es sich um eine ambitionierte Initiative zur Rationalisierung und Entlastung bestehender Regulierungen, um Europas wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. 

Konkret bedeutet dies einen Neustart und eine Vereinfachung des „Green Deal“-Dreiklangs, bestehend aus Taxonomie, der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (CSRD) und der Sorgfaltspflichtrichtlinie (CS3D) – wie im Bericht „A Competitiveness Compass for the EU“ der Europäischen Kommission 2025 dargelegt.

Der kommende „Omnibus“-Vorschlag soll die Veröffentlichung von Nachhaltigkeits-, Sorgfaltspflichten- und Taxonomie-Informationen vereinfachen. Darüber hinaus wird die Kommission die Geschäftstätigkeit von Tausenden kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern. Ziel des Kompasses ist es, den Verwaltungsaufwand für große Unternehmen um mindestens 25 % und für KMU um 35 % zu verringern. 

Allerdings ist noch nichts entschieden, denn die Europäische Union stellt das Omnibus-Projekt erst am 26. Februar vor.

In der Zwischenzeit werden verschiedene Optimierungsmöglichkeiten geprüft (im Folgenden ein Überblick über einige davon).

Propositions explorées Objectifs Moyens proposés
Publication de guides sectoriels pour adapter le reporting Fournir des guides pratiques sectoriels pour aider les entreprises à déterminer la matérialité des normes ESRS. Publication de guides sectoriels par l'administration ou des organisations professionnelles sur le modèle SASB.
Lever la responsabilité pénale des auditeurs de durabilité Alléger la contrainte pénale sur les auditeurs de durabilité pour éviter une approche maximaliste du reporting. Passage du régime pénal à une simple infraction en cas de manquement au reporting via un amendement parlementaire.
Reporting simplifié pour les PME via logiciels certifiés Supprimer l’audit obligatoire pour les PME et ETI via l’usage de logiciels certifiés garantissant un reporting conforme. Adoption de normes d’audit simplifiées (SOC1, ISAE 3402/3000) pour certifier les logiciels de CSRD et de comptabilité carbone.
Accès à un classement favorable au sein de la taxonomie pour les PME/ETI engagées Récompenser les PME et ETI soumises à un reporting allégé et volontaire par un accès facilité aux financements verts. Création d'un lien entre la publication d’un plan de décarbonation et un meilleur classement dans la taxonomie.

Die drei vor der Schlussabstimmung diskutierten Szenarien für das Omnibus-Projekt

Lässt man die mediale Blase um das Thema beiseite, scheint die EU vor allem nach einem Gleichgewichtspunkt zu suchen – einer Lösung, mit der man den Übergang in Europa fortsetzen kann, während einige Anforderungen gelockert werden.

Szenario Nr. 1

Das erste Szenario ist das am wenigsten wahrscheinliche: Die Europäische Union würde in Sachen CSRD deutlich zurückrudern. Die CSRD und auch die CSDDD würden dann jeweils um zwei Jahre oder länger verschoben. Gleichzeitig würden die Berichtsschwellen angehoben und die Omnibus-Reform zu einer drastischen Reduzierung der Berichtspflichten führen – je nach Fall um 25 bis 50 % weniger Indikatoren.

Dieses Szenario wäre allerdings kein besonders gutes „Deal“ für die Europäische Union, da die CSRD am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Die ersten Nachhaltigkeitsberichte wurden somit bereits zum 1. Januar eingereicht (für die betroffenen Unternehmen). Die Umsetzung dieser neuen Verpflichtung erforderte erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen in den betroffenen Organisationen. Und angesichts der EU-Umweltziele (die aktuell unverändert sind) wirkt eine solche Kehrtwende einfach nicht schlüssig.

Szenario Nr. 2

Das zweite Szenario dürfte der EU am ehesten erlauben, geschickt zwischen den unterschiedlichen Interessen zu balancieren – daher erscheint es am wahrscheinlichsten.

Hier würde sich das Reformtempo verlangsamen. Rund 25 % der CSRD-Indikatoren würden entfallen, insbesondere in Bezug auf Scope-3-Emissionen und Finanzrisiken – ein bedeutender Rückschritt für die Dekarbonisierungspolitik. Auch doppelte Indikatoren zwischen CSRD, grüner Taxonomie und CSDDD würden zusammengeführt, um die Verwaltung zu vereinfachen. Sollte keine Mehrheit zustande kommen, könnte auch die CSDDD um zwei Jahre verschoben werden. Auch die Schwellenwerte könnten angehoben werden, etwa auf 1.000 Beschäftigte – ein Kompromisswert von 500 ist möglich, weil viele Unternehmen sich bereits angepasst haben.

Hinweis: Scope 3 ist im Bereich Dekarbonisierung besonders relevant, da er meist den Hauptanteil an der Klimawirkung eines Unternehmens abbildet. Die Aussetzung dieses Indikators würde demnach leider bedeuten, für eine Zeitspanne auf ein zentrales Element zu verzichten.

Szenario Nr. 3

Schließlich das optimistischste, aber wenig wahrscheinliche Szenario in puncto Umweltschutz: Die Kommission streicht zwar 25 % der CSRD-Indikatoren, lässt aber die wichtigsten bestehen – etwa das Reporting zu Scope-3-Emissionen und Finanzrisiken. Zudem wird eine neue Kategorie („small mid-cap“) für mittelgroße Unternehmen eingeführt, die für rund 31.000 Unternehmen regulatorische Erleichterungen bietet. Es gäbe keine Verschiebung für CSRD oder CSDDD, aber längere Übergangsfristen zur Anpassung für kleinere Unternehmen.

Warum gibt es einen solchen Trubel rund um das Thema „Omnibus“?

Politische Äußerungen zur Omnibus-Verordnung haben für große Verwirrung gesorgt. In Frankreich etwa hielt Stéphane Séjourné mit seinem Statement bei France Inter die Aufregung aufrecht. Seine Aussage, ein „Vereinfachungsschock“ könnte die europäische Bürokratie grundlegend verändern, sorgte für Aufsehen.

Blendet man den Medienrummel aus, wird klar: Die EU sucht nach einem Gleichgewichtspunkt. Ein Gleichgewicht, das Europa Fortschritte beim Wandel ermöglicht, dabei aber die Anforderungen temporär lockert – um Unternehmen die notwendige Übergangsphase zu erleichtern.

Deshalb sind Unternehmen, die bereits auf die Reduktion ihres Umwelteinflusses setzen oder dies planen, eindeutig auf dem richtigen Weg.

Denn es geht nicht nur darum, zukünftige Regulatorik zu erfüllen. Unternehmen, die heute an der Verbesserung ihres Modells und dessen Transparenz arbeiten, bereiten sich auch besser auf die Folgen des Klimawandels und die bereits laufenden Veränderungen in der Gesellschaft vor.

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