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ESRS E1: Klimaberichterstattung nach CSRD einfach erklärt
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ESRS E1: Klimaberichterstattung nach CSRD einfach erklärt

ESG / CSRGesetzgebung & Normen
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ESRS E1 regelt die Klimaberichterstattung nach CSRD. Erfahren Sie, welche Anforderungen Unternehmen erfüllen müssen.
ESG / CSR
2025-04-27T00:00:00.000Z
de-de

Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Text überwiegend das generische Maskulinum verwendet. Es sind jedoch stets alle Geschlechter gemeint.

Der themenspezifische Standard ESRS E1 regelt innerhalb der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Berichterstattungs-Anforderungen zum Thema Klimawandel. Ziel ist die drastische Reduzierung von Treibhausgasemissionen und nicht selten auch eine Neuausrichtung der Geschäftsmodelle, um die Risiken und Chancen des Klimawandels mit einer entsprechenden Strategie aktiv zu adressieren. Wie das funktionieren kann und wie die konforme Berichterstattung gelingt – Greenly hat die Antworten

Der Klimawandel-Standard ESRS E1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist besonders relevant in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Kein berichtspflichtiger Betrieb bleibt von ihm unberührt, da jede Unternehmenstätigkeit mit dem Ausstoß von THG-Emissionen in Verbindung steht. Über diese zu berichten, fordert der Klimawandel-Standard der ESRS.  

European Sustainability Reporting Standards (ESRS

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD.

Sie legen detailliert fest, welche Informationen und Kennzahlen ein Unternehmen in seinem Nachhaltigkeitsbericht angeben muss. Die Standards sind in allgemeine und themenspezifische Vorgaben unterteilt, die sich an den ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Governance) orientieren, wobei weitere Standards in Zukunft hinzukommen sollen.

Das Hauptziel dieser Standards ist es, die Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung systematisch darzustellen und zu bewerten. Insgesamt gibt es 12 Standards: 

🌟 Kategorie 📚 ESRS Standard
Übergreifende Standards ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen
ESRS 2 – Verpflichtende Angaben
Umwelt-Standards ESRS E1 – Klimawandel
ESRS E2 – Umweltverschmutzung
ESRS E3 – Wasser und Meeresressourcen
ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
ESRS E5 – Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung
Sozial-Standards (Social) ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens
ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer
Unternehmensführungs-Standard (Governance) ESRS G1: Geschäftsgebaren

Genaueres zu den jeweiligen Standards im Einzelnen, finden Sie hier.

Die Entwicklung dieser EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards wurde von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung, vorangetrieben.

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Definition ESRS E1

Erklärtes Ziel des Klimawandel-Standards ESRS E1: Offenlegungspflichten festlegen, die den Adressaten eines Nachhaltigkeitsberichts erlaubt, verschiedene Nachhaltigkeits-Auswirkungen und -Bemühungen von Unternehmen zu verstehen.

Im Fokus stehen die Auswirkungen des Unternehmens auf den Klimawandel, Maßnahmen zur Minderung und Anpassung gemäß dem Pariser Abkommen (Anpassungsplan für den Klimaschutz), die Transformationspläne hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft sowie die Verwaltung klimabezogener Risiken und Chancen samt deren finanzieller Auswirkungen. Die Offenlegung umfasst außerdem Themen wie Treibhausgasemissionen, physische und Übergangsrisiken, Anpassungslösungen und Energieproduktion sowie -verbrauch. 

Außerdem fordert der Standard einen Übergangsplan zur Klimaneutralität bis 2050. 

Im Anhang zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU, der hier heruntergeladen werden kann (Annahme durch die Kommission: Anhang - C(2023)5303), legt die Europäische Kommission die genauen Unterthemen des ESRS E1 Klimawandel (und auch aller anderen ESRS) fest, diese sind: 

  • Anpassung an den Klimawandel: Hier geht es um den Vorgang, den das Unternehmen wählt, um sich an den Klimawandel anzupassen.
  • Klimaschutz: Umfasst die Bemühungen eines Unternehmens, den Temperaturanstieg – wie im Pariser Klimaabkommen festgelegt –  auf 1,5 °C zu begrenzen. Angaben zu den sieben Treibhausgasen (CO2, CH4, N2O, HFKW, PFC, SF6, NF3) werden verlangt sowie zu den Maßnahmen des Unternehmens zur Minderung dieser Emissionen.
  • Energie: Über jegliche Art der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs muss berichtet werden.

Genauer werden die Angabepflichten in der Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben, definiert  (diese sind ebenfalls im oben genannten Anhang einzusehen): 

  • Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050
  • THG-Emissionsreduktionsziele
  • Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren)
  • Energieverbrauch und Energiemix
  • Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren
  • THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
  • Intensität der THG- Bruttoemissionen
  • Abbau von Treibhausgasen und CO₂-Gutschriften
  • Risikoposition des Referenzwert- Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken
  • Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko
  • Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden
  • Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen
  • Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen
Akten

Qualitative Merkmale von ESRS Informationen

Auch werden Qualitative Merkmale von Informationen definiert, die die Angaben der Nachhaltigkeitserklärung aufweisen müssen: 

  • Relevanz, die unternehmensspezifisch ist und sich aus einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse ergibt. 
  • Wahrheitsgetreue Darstellung, dies bedeutet, dass die Informationen vollständig, neutral und korrekt sind. Vollständig beinhaltet alle Informationen, die Nutzer zur Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie der Unternehmensstrategie benötigen. Eine neutrale Darstellung bedeutet, dass sowohl positive als auch negative Auswirkungen, Risiken und Chancen gleichwertig berücksichtigt werden. Korrekte Informationen können ungenau sein, solange das Unternehmen geeignete Verfahren zur Vermeidung wesentlicher Fehler anwendet und Schätzungen sowie Prognosen transparent mit Hinweisen auf Unsicherheiten darstellt.
  • Vergleichbarkeit, die gewährleistet wird, indem die Informationen mit früheren Berichtszeiträumen oder Informationen anderer Unternehmen der gleichen Branche verglichen werden können. Es geht weniger um Gleichförmigkeit, als mehr darum, dass ähnliche Elemente in ähnlicher Art angegeben werden und unterschiedliche Elemente eben auch unterschiedlich dargestellt werden.
  • Überprüfbarkeit bedeutet, dass die Richtigkeit der Nachhaltigkeitsinformationen nachvollzogen werden kann. Dies beinhaltet gegebenenfalls auch die Offenlegung von Unternehmensstrategien und Plänen. 
  • Verständlichkeit ist dann gegeben, wenn Informationen klar, prägnant und gut strukturiert angegeben sind. Wichtige Informationen müssen klar hervorgehoben und Zusammenhänge nachvollziehbar gemacht werden. 

Auf den gesamten Anhang können Sie über diesen Link zugreifen: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13765-Erste-europaische-Standards-fur-die-Nachhaltigkeitsberichterstattung_de

Bestimmung der doppelten Wesentlichkeit

Elementar in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS: die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Ihr Ziel besteht darin, die sozialen, ökologischen und finanziellen Herausforderungen eines Unternehmens zu erkennen und zu priorisieren. Dabei liegt der Fokus auf Themen, die für alle oder zumindest eine breite Gruppe von Stakeholdern von Bedeutung sind. Diese Analyse bildet die Grundlage für den CSRD-Bericht im Rahmen der ESRS. Die doppelte Wesentlichkeit beruht auf der Untersuchung der Auswirkungen und Risiko-/Chancenperspektiven (IRO = Impact, Risks and Opportunities) eines Unternehmens, dies geschieht aus zwei unterschiedlichen, aber komplementären Dimensionen: die Wesentlichkeit der Auswirkungen (auch Inside-out) und der finanziellen Wesentlichkeit (auch Outside-in).

In ihrem Anhang zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU schreibt die Europäische Kommission, dass die Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen, in drei Schritten erfolgen soll: 

  1. Verstehen der Zusammenhänge bezüglich seiner Auswirkungen, einschließlich der eigenen Aktivitäten, Geschäftsbeziehungen und der relevanten Interessensgruppen.
  2. Identifikation der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, sowohl positiver als auch negativer Art. Dies erfolgt gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Interessengruppen und Experten. In diesem Schritt kann das Unternehmen auf wissenschaftliche Studien und Analysen zurückgreifen, um die Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte zu beurteilen.
  3. Bewertung der Wesentlichkeit dieser tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen und Festlegung der relevanten Aspekte. Dabei definiert das Unternehmen Schwellenwerte, um zu entscheiden, welche Auswirkungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigt werden müssen.

Die zuvor genannten IROs entstehen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und werden in KPIs (Key Performance Indicators) umgewandelt. KPIs sind Kennzahlen, die es ermöglichen, Auswirkungen zu quantifizieren, messbar und vergleichbar zu machen. So lässt sich der Fortschritt eines Unternehmens, eines Projektes oder eines Prozesses in Bezug auf festgelegte Ziele bewerten und nachverfolgen. 

Werfen Sie gerne einen Blick in unseren umfassenden Artikel zur doppelten Wesentlichkeit

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)

Die EFRAG ist die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung. Sie besteht seit 2001 und ist ein privater Verband, der mit Hilfe der Europäischen Kommission gegründet wurde. Zur EFRAG gehören europäische Interessensorganisationen sowie nationale und zivilgesellschaftliche Organisationen. Ihre Arbeit ist auf zwei Säulen aufgebaut: die Finanzberichterstattung und die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für letztere hat sie die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (also die ESRS) entwickelt und eine entsprechende Umsetzungsunterstützung.

eine Lupe

Umsetzung des ESRS E1

Scopes 1, 2 und 3 – was berichtet werden muss

Die ESRS E1 schreibt eine transparente und standardisierte Darstellung der Emissionen für eine vergleichbare Berichterstattung vor. Zu diesem Zweck hat die EFRAG eine Tabelle herausgegeben, in der die THG-Emissionen in Scope 1 und 2 sowie die wesentlichen Scope-3-Emissionen aufgeschlüsselt dargestellt werden sollen. Diese Tabelle sieht folgende Inhalte vor: 

  • Brutto-THG-Emissionen Scope 1 (tCO₂eq)
  • Anteil der Scope-1-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (%)
  • Brutto Scope 2 THG-Emissionen (standortbasiert) (tCO₂eq)
  • Brutto Scope 2 THG-Emissionen (marktbasiert) (tCO₂eq)
  • Gesamte Brutto Scope 3 THG-Emissionen (tCO₂eq)
  • Eingekaufte Waren und Dienstleistungen
    • Optionale Unterkategorie: Cloud-Computing- und Rechenzentrumsdienstleistungen, Investitionsgüter
  • Aktivitäten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie
  • Vermietete Vermögenswerte (upstream)
  • Abfall aus betrieblichen Aktivitäten
  • Verarbeitung verkaufter Produkte
  • Nutzung verkaufter Produkte
  • Entsorgung verkaufter Produkte (End-of-Life-Behandlung)
  • Vermietete Vermögenswerte (downstream)
  • Franchiseunternehmen
  • Transport und Logistik (upstream)
  • Transport und Logistik (downstream)
  • Geschäftsreisen
  • Mitarbeiterpendeln
  • Finanzinvestitionen
  • Gesamte THG-Emissionen (standortbasiert) (tCO₂eq)
  • Gesamte THG-Emissionen (marktbasiert) (tCO₂eq)

Die Scope-3-Emissionen sind allerdings unternehmensspezifisch und können daher von der Tabelle abweichen oder über sie hinausgehen. Die Nachhaltigkeitsinformationen umfassen die gesamte Wertschöpfungskette und gehen über die eigenen Geschäftstätigkeiten hinaus. 

Vgl. EFRAG: Draft European Sustainability Reporting Standards (ESRS) E1 Climate Change, S. 35, November 2022. https://www.efrag.org/sites/default/files/sites/webpublishing/SiteAssets/08%20Draft%20ESRS%20E1%20Climate%20Change%20November%202022.pdf

Hilfe bei der Umsetzung 

Die EFRAG unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung der Berichtserstattungsanforderungen und hat dafür drei sogenannte Implementation Guidances (IG), also Umsetzungsrichtlinien für die European Sustainability Reporting Standards herausgegeben:

Die Implementierungs-Richtlinien sind aktuell nur in englischer Sprache abrufbar.

Darüber hinaus wurde eine Q&A-Plattform eingerichtet, in der Fragen zu den ESRS von jeglichen Interessengruppen gestellt werden können. Das EFRAG-Sekretariat wertet die Fragen aus und gibt sie dann an Fachgremien weiter, die Antworten auf die Fragen geben. Diese Antworten stellt die EFRAG dann kontinuierlich auch der Plattform zur Verfügung.

Zur Plattform gelangen Sie hier: https://www.efrag.org/en/projects/efrag-esrs-qa-platform/monitoring

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Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Greenly

Konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung ist herausfordernd. Bei Greenly kennen wir die Anforderungen von ESRS E1 – und natürlich aller anderen ESRS. Deshalb haben wir eine Plattform entwickelt, die die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihren Lieferanten revolutioniert. Mit eingebundenem Supplier Engagement und vielen weiteren Features, um allen rechtlichen Anforderungen, Gesetzen und Verordnungen zu entsprechen. Die Experten von Greenly sind auf alle unternehmerischen Bedürfnisse vorbereitet: CSRD, SBTi, LCA und viele weitere. Lassen Sie sich unsere Plattform in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Experten unverbindlich vorstellen.

Lernen Sie uns kennen.

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Sources

https://www.efrag.org/sites/default/files/sites/webpublishing/SiteAssets/08%20Draft%20ESRS%20E1%20Climate%20Change%20November%202022.pdf

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_23_4043

https://www.efrag.org/sites/default/files/sites/webpublishing/SiteAssets/IG%201%20Materiality%20Assessment_final.pdf

https://www.roedl.de/themen/esg-news/2024-2/nachhaltigkeitsberichterstattung-efrag-veroeffentlicht-umsetzungsleitfaeden-

https://ecobiomanager.com/de/erste-dokumente-des-esrs-implementierungsleitfadens-von-efrag-fertiggestellt/

https://ecobiomanager.com/de/erste-dokumente-des-esrs-implementierungsleitfadens-von-efrag-fertiggestellt/

https://www.efrag.org/sites/default/files/sites/webpublishing/SiteAssets/IG%201%20Materiality%20Assessment_final.pdf

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