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GRI (Global Reporting Initiative) – wie lässt sich das umsetzen?
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GRI (Global Reporting Initiative) – wie lässt sich das umsetzen?

ESG / CSRGesetzgebung & Normen
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Hand, die Pflanzen hält
Die Global Reporting Initiative (GRI) ist ein Rahmenwerk zur Bewertung des Engagements von Unternehmen für nachhaltige Entwicklung.
ESG / CSR
2025-11-21T00:00:00.000Z
de-de
Die GRI bietet einen Referenzrahmen für die Berichterstattung über wirtschaftliche, ökologische und soziale Leistungen. Letztendlich handelt es sich um einen gemeinsamen Rahmen für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts (Quelle: AFNOR-Gruppe).

Was ist der GRI-Standard (Global Reporting Initiative)?

GRI, Definition

Die Global Reporting Initiative (GRI) ist eine unabhängige, gemeinnützige internationale Organisation, in der verschiedene Akteure wie Partner oder Interessengruppen (Unternehmen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Regierungsvertreter usw.) zusammengeschlossen sind, die sich um die Festlegung von Standards für Unternehmen bemühen, die Fragen der nachhaltigen Entwicklung in ihre interne Politik integrieren möchten (Quelle: GRI).

Es ist zu beachten, dass es kein GRI-„Label” gibt. Die Anwendung der GRI-Prinzipien bleibt eine freiwillige Maßnahme seitens der Unternehmen – das bedeutet, dass es keinen formellen Überprüfungsprozess gibt.

Die GRI-Standards lassen sich in drei Kategorien unterteilen:

  1. die universellen GRI-Standards – die für die Berichterstattung des Unternehmens anzuwenden sind;
  2. die sektorspezifischen GRI-Standards – die einem bestimmten Tätigkeitsbereich entsprechen;
  3. die thematischen GRI-Standards – die es ermöglichen, über bestimmte Themen zu kommunizieren.

Diese regelmäßig aktualisierten Standards basieren auf einer Reihe von Indikatoren, mit denen die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen gemessen werden soll. Derzeit sind diese Indikatoren in sechs große Bereiche unterteilt:

  • Wirtschaft;
  • Umwelt;
  • Menschenrechte;
  • soziale Beziehungen und Arbeitsbedingungen;
  • Produktverantwortung;
  • Gesellschaft.

Die Bewertung dieser Indikatoren erfolgt nach einem standardisierten Verfahren durch die Erstellung eines CSR-Berichts. Im Jahr 2016 wurde eine umfassende Überarbeitung der Standards vorgenommen, um sechs Bereiche mit mehr als 69 Überwachungsindikatoren abzudecken, die je nach ihrer Bedeutung in zwei Stufen unterteilt sind:

  • die Basisindikatoren, die die Mindestanforderungen für die Berichterstattung zu allen wesentlichen Themen darstellen,
  • und die zusätzlichen Indikatoren, die optional anzugeben sind, wenn sie für eine vertiefte Analyse als relevant erachtet werden.

GRI-Standards: ihre Geschichte

Die Global Reporting Initiative wurde 1997 in den Vereinigten Staaten aus dem Zusammenschluss von CERES (Coalition for Environmental Responsible Economies) und UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen) gegründet. In Frankreich setzt sich das ORSE (Observatoire de la Responsabilité Sociétale des Entreprises) für die Umsetzung dieses Referenzrahmens durch Unternehmen ein.

Seit ihrer Einführung haben die GRI-Standards in ihrer aktuellen Form mehrere Änderungen erfahren:

  • Die ersten Leitlinien wurden im Jahr 2000 festgelegt.
  • In den Jahren 2002 und 2006 wurden die Indikatoren überarbeitet.
  • Im Jahr 2013 wurden die Leitlinien erneut geändert und erhielten den Namen GRI G4.
  • Im Jahr 2016 basieren einige Referenzen auf den Leitlinien der SDGs (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen.

Eine umfassende Überarbeitung der Standards erfolgte 2016 durch die Einführung der „GRI Standards”, die die alten G4-Richtlinien ersetzten.

Der Nutzen der Anwendung des GRI-Standards in Unternehmen

Die Verwendung des GRI G4 als Referenzrahmen für ein Unternehmen bietet eine präzise und logische Strukturierung der CSR-Leistungen, die in den CSR-Bericht integriert sind.

Der GRI-Referenzrahmen basiert auf 69 Kriterien und deckt 6 verschiedene Bereiche ab. Seine detaillierte Ausgestaltung kann daher bei der Festlegung spezifischer und besonders umfassender Umweltziele hilfreich sein.

Ein strukturierter CSR-Bericht…

Die Verwendung des GRI-Standards ermöglicht es Organisationen, die Anforderungen an die Berichterstattung und Offenlegung nichtfinanzieller Leistungen effizient zu erfüllen. Ein strukturierter GRI-Bericht muss sieben große Informationskategorien abdecken:

  • das Profil der Organisation
  • die Strategie und Analyse
  • Ethik und Integrität
  • die Unternehmensführung
  • die identifizierten Aspekte und Bereiche
  • die Einbeziehung der Interessengruppen
  • das Berichtsverfahren


Diese sieben großen Informationskategorien (Profil, Unternehmensführung, Strategie usw.) sind die von der GRI in einem Bericht geforderten Pflichtabschnitte. Für jede Kategorie gibt es standardisierte Indikatoren, die in die Tabelle eingetragen werden müssen.

Anschließend wird jede Kategorie in drei Unterkategorien unterteilt, die den Säulen der nachhaltigen Entwicklung entsprechen:

  • wirtschaftlich
  • ökologisch
  • sozial

So gewährleistet jeder GRI-Bericht eine vollständige Abdeckung der CSR-Themen und ermöglicht gleichzeitig eine genaue und strukturierte Überwachung der Leistungen in diesen drei Schlüsselbereichen.

Die Auswahl zuverlässiger und relevanter Indikatoren...

Der Bericht kann anhand von drei Arten von GRI-Standards strukturiert werden: universelle, sektorbezogene und thematische Standards, je nachdem, welche Indikatoren das Unternehmen als relevant erachtet, und unter Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips. Mit anderen Worten: Es geht nicht darum, alles anzugeben, sondern sich auf die Themen zu konzentrieren, die einen wesentlichen Einfluss auf die Leistung und die soziale Verantwortung der Organisation haben.

Die derzeit von der GRI definierten 69 Indikatoren werden entsprechend ihrer Bedeutung in zwei Ebenen unterteilt:

  • Kernindikatoren („core indicators”): Hierbei handelt es sich um grundlegende Informationen, die jede Organisation melden muss, wenn ein Thema als wesentlich angesehen wird. Sie gewährleisten die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen und ein Mindestmaß an Transparenz.
  • Zusätzliche Indikatoren („additional indicators”): Sie ergänzen die Analyse, wenn dies relevant ist. Sie sind nicht obligatorisch, ermöglichen jedoch eine Bereicherung der Berichterstattung, insbesondere für Organisationen, die in Sachen CSR weiter fortgeschritten sind oder zu Branchen mit hohen Anforderungen gehören.

Zur Veranschaulichung finden Sie hier eine Auswahl wichtiger Indikatoren, die zu berücksichtigen sind:

Typisches Beispiel für GRI-Indikatoren

Indikatoren Erwartet
GRI 305 : Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1)
  • Gesamtmenge der ausgestoßenen Treibhausgase in Tonnen CO₂-Äquivalent ;
  • verwendete Berechnungsmethoden ;
  • abgedeckter Organisationsbereich.
GRI 403 : Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Anzahl der Arbeitsunfälle, Häufigkeit und Schweregrad ;
  • Anzahl der arbeitsbedingten Todesfälle ;
  • identifizierte risikobehaftete Aktivitäten.
GRI 419 : Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozioökonomischen Bereich
  • Anzahl und Art der Sanktionen, Geldstrafen, Strafverfolgungen oder Rechtsstreitigkeiten ;
  • ergriffene Korrekturmaßnahmen ;
  • Bewertung regulatorischer Risiken.

(Source : GRI, 2023)

Wie lassen sich die GRI-Standards in der CSR-Berichterstattung umsetzen?

Befolgung der Inhalts- und Qualitätsgrundsätze der GRI

Um die GRI-Richtlinien wirksam in seinen CSR-Ansatz zu integrieren, muss ein Unternehmen eine präzise Methodik befolgen, die sich an zwei grundlegenden Prinzipien orientiert:

  • die inhaltlichen Grundsätze, anhand derer festgelegt wird, welche Informationen in den Bericht aufgenommen werden sollen. Sie helfen dabei, die für das Unternehmen und seine Stakeholder wirklich wichtigen Themen zu identifizieren (Wesentlichkeitsprinzip), seine Auswirkungen im Kontext der nachhaltigen Entwicklung zu betrachten und sicherzustellen, dass der Inhalt relevant, vollständig und zielgerichtet ist;
  • Qualitätsgrundsätze, die die Zuverlässigkeit und Klarheit der kommunizierten Informationen gewährleisten. Sie stellen sicher, dass die Daten im Bericht genau, ausgewogen, vergleichbar und überprüfbar sind und innerhalb einer angemessenen Frist veröffentlicht werden, damit sie aussagekräftig bleiben.

Beide Prinzipien sind für die Erstellung eines Berichts gemäß den Anforderungen der GRI unerlässlich. Im ersten Teil des GRI-Leitfadens zur Umsetzung wird präzisiert, dass diese Prinzipien als Orientierung für Entscheidungen zum Inhalt des Berichts dienen. Dabei werden die Aktivitäten und Auswirkungen der Organisation sowie die konkreten Erwartungen und Interessen ihrer verschiedenen Stakeholder untersucht.

Bei den Qualitätsgrundsätzen ist der Ansatz ein anderer. Der GRI-Implementierungsleitfaden präzisiert, dass diese Grundsätze darauf abzielen, die Zuverlässigkeit, Klarheit und Relevanz der im Bericht enthaltenen Informationen sowohl inhaltlich als auch in ihrer Darstellung zu gewährleisten. Daher müssen die Daten zwingend einer Reihe von Grundsätzen entsprechen, die eine glaubwürdige und für die Stakeholder nützliche Berichterstattung gewährleisten sollen.

  • Genauigkeit, da die Daten korrekt und detailliert sein müssen, um die Leistung der Organisation getreu widerzuspiegeln;
  • Ausgewogenheit, da sowohl die positiven als auch die negativen Aspekte der Ergebnisse unvoreingenommen dargestellt werden müssen;
  • Klarheit, damit die Informationen für alle Leser verständlich dargestellt werden;
  • Vergleichbarkeit, damit die Indikatoren die Entwicklung im Zeitverlauf verfolgen und Vergleiche zwischen Organisationen anstellen können;
  • Vollständigkeit, damit der Bericht alle als relevant erachteten Themen unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen abdeckt;
  • Nachhaltigkeitskontext, da die Leistungen im Lichte der großen Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung analysiert werden müssen;
  • Pünktlichkeit, da die Berichte regelmäßig in Abständen veröffentlicht werden müssen, die eine aussagekräftige Nachverfolgung ermöglichen.
  • Überprüfbarkeit, da alle Informationen anhand zuverlässiger Daten nachvollziehbar, kontrollierbar und begründbar sein müssen.

Ergänzen Sie die Referenztabelle der GRI-Standards, um Ihre Berichterstattung zu strukturieren

Nachdem die Informationen gesammelt, analysiert und gemäß den Inhalts- und Qualitätsgrundsätzen der GRI ausgewählt wurden, müssen sie in einem strukturierten Format organisiert werden. Hier kommt die Referenztabelle der GRI-Standards ins Spiel: ein zentrales Instrument, mit dem die Inhalte des Berichts klar und transparent mit den Anforderungen der GRI-Standards verknüpft werden können.

Konkret dient diese Tabelle dazu, alle im Bericht enthaltenen Informationen zu kartografieren, indem sie mit den geltenden Standards verknüpft werden. Sie gewährleistet, dass die Berichterstattung vollständig und konform ist und von den Interessengruppen leicht eingesehen werden kann.

Diese Informationen müssen in eine Referenztabelle aufgenommen werden, die insbesondere Folgendes enthält:

  • den betreffenden GRI-Standard mit seinem vollständigen Titel und seinem Erscheinungsjahr;
  • den Wortlaut der entsprechenden Information (z. B. GRI 305-1: Direkte Treibhausgasemissionen);
  • die Seite oder URL, auf der die Information im Bericht zu finden ist;
  • die Gründe für die Auslassung, wenn eine Anforderung nicht erfüllt werden kann (gemäß den in GRI 1 festgelegten Bedingungen, insbesondere Klausel 3.3).

Beachten Sie schließlich die Validierungsschritte des GRI-Standards

Die Beachtung der Validierungsschritte des GRI-Standards ist zwar nicht verpflichtend, stärkt jedoch die Glaubwürdigkeit und Kohärenz des Berichts.

Um die Normen des GRI-Standards umzusetzen, müssen daher die folgenden Schritte befolgt werden (Quelle: GRI, 2023):

  1. Anforderung 1 beinhaltet die Anwendung der Berichterstattungsgrundsätze.
  2. Anforderung 2 betrifft die Offenlegung der in GRI 2: Allgemeine Informationen 2021 aufgeführten Informationen.
  3. Anforderung 3 erfordert die Festlegung der relevanten Themen.
  4. Anforderung 4 sieht die Offenlegung der Informationen aus GRI 3 vor: Relevante Themen 2021.
  5. Anforderung 5 schreibt die Offenlegung der Informationen aus den thematischen GRI-Standards für jedes relevante Thema vor.
  6. Anforderung 6 verlangt eine Begründung für die Nichtbeachtung von Anforderungen und Informationen, denen die Organisation nicht nachkommen kann.
  7. Anforderung 7 betrifft die Veröffentlichung eines Inhaltsverzeichnisses der GRI.
  8. Anforderung 8 sieht die Abgabe einer Erklärung zur Verwendung vor.
  9. Anforderung 9 schließlich betrifft die Benachrichtigung der GRI.

Ein CSR-Team nach den Grundsätzen der GRI ausbilden

Um einen soliden CSR-Ansatz zu entwickeln, der den Richtlinien der Global Reporting Initiative entspricht, reicht es nicht aus, einige Indikatoren aus dem G4-Referenzrahmen auszuwählen. Es ist unerlässlich, ein Team zu bilden, das sich speziell mit Umweltfragen befasst, und dieses dann gezielt in den CSR-Grundsätzen, Indikatoren und methodischen Anforderungen der GRI zu schulen. Dieser Kompetenzaufbau gewährleistet eine strukturierte, relevante und an internationalen Best Practices ausgerichtete Berichterstattung.

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Literaturverzeichnis

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